Sitzung: 15.09.2011 STA/0024/2011
Zusatz: Abschließender Beschluss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3379/2011
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13
BauGB einen Bebauungsplan beidseitig der Bonner Straße zwischen Hausnummer 25
und Hausnummer 98 —Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteilzentrums
Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd– aufzustellen mit dem Ziel, die
folgenden Unterarten der Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelbetrieben
auszuschließen:
(1) Spiel- und Automatenhallen
(2) Nachtlokale
jeglicher Art, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit
sexuellem Charakter ausgerichtet ist,
(3) Wettbüros,
(4) Swinger-Clubs sowie
(5) Einzelhandelsbetriebe
mit überwiegend Sex- oder Erotiksortiment ("Sex-Shops").
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.