Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan beidseitig der Bonner Straße zwischen Hausnummer 25 und Hausnummer 98 —Arbeitstitel: "Sicherung des Bezirksteil­zentrums Bonner Straße" in Köln-Neustadt/Süd– aufzustellen mit dem Ziel, die folgenden Unterarten der Vergnügungsstätten sowie Einzelhandelbetrieben auszuschließen:

          (1)   Spiel- und Automatenhallen

          (2)   Nachtlokale jeglicher Art, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist,

          (3)   Wettbüros,

          (4)   Swinger-Clubs sowie

          (5)   Einzelhandelsbetriebe mit überwiegend Sex- oder Erotiksortiment ("Sex-Shops").

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.