Beschluss:

Der Rat beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Eisenbahngleis im Norden (einschließlich der südlichen Gleisachse), der westlich Grundstücksgrenze des Grundstücks am Sonnenblumenweg (Flurstück 55), in gradliniger Verlängerung bis zum Weg "In der Aue", diesem Weg in westliche Richtung folgend bis zum Ende der landwirtschaftlichen Nutzung (Am Wesselinger Weg), dem Rand des Naturschutzgebietes in südliche Richtung bis zum "Sürther Leinepfad" folgend, bis zur südlichen Spitze des vorhandenen Hafenbeckens, diesem in nördliche Richtung folgend bis zum Grundstück des vorhandenen Gashafens, dem östlichen Grundstücksrand des Gashafens in nördliche Richtung folgend bis zur Hafenerschließungsstraße, die Fläche der Erschließungsstraße nun einschließend bis zur Industriestraße (L 300) und im Einmündungsbereich zur Industriestraße jeweils in einer Tiefe von cirka 70 m die Fläche der Industriestraße abdeckend —Arbeits­titel: Godorfer Hafen in Köln-Godorf— aufzustellen mit dem Ziel, ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Hafen" und eine Fläche für Naturschutz und Ausgleich festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln, der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.