Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat

 

1.       hat in seiner Sitzung am 07.04.2011 für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönstein­straße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeld­gürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek), Subbel­rather Straße, Gravenreuthstraße, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld eine Veränderungssperre mit dem Arbeitstitel "Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld" beschlossen;

 

2.       beschließt, den Geltungsbereich der Veränderungssperre um das Gebiet der Grundstücke Hüttenstraße Nummern 28 und 26 sowie Gravenreuthstraße Nummern 1 bis 11 und 23 zu verkleinern;

 

3.       beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich der Ortslage in Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel/nordöstlich Venloer Straße in Köln-Ehrenfeld– für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Schönsteinstraße, Bartholomäus-Schink-Straße, nordwestliche Grenze des Grundstücks Ehrenfeldgürtel 125 (Post) in Verlängerung bis zur Subbelrather Straße (Stadtteilbibliothek), Subbelrather Straße, Gravenreuthstraße, nordöstliche Grundstücksgrenze Gravenreuthstraße Nummer 23, rückwärtige Grundstücksgrenzen Gravenreuthstraße Nummer 23 sowie 11 bis 5, nordwestliche Grundstücksgrenze Hüttenstaße Nummer 28, Hüttenstraße und Ehrenfeldgürtel in Köln-Ehrenfeld in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.