Beschluss:
Der Rat beschließt
rückwirkend zum 01.01.2011 den Nachrang der Köln-Pass-bedingten Vergünstigungen
in Bezug auf deckungsgleiche Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Soweit hierzu weitergehende Anpassungen in den bestehenden Entgelt- und Benutzungsordnungen, Entgelt- und Honorarordnungen oder Satzungen mit entsprechenden Ermäßigungstatbeständen erforderlich werden, wird die Verwaltung beauftragt, diese kurzfristig vorzunehmen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.