Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den in Anlage 1 beigefügten Leitfaden für Mandatsträger.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln weist die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in den Aufsichtsräten der unmittelbaren und mittelbaren Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln an bzw. fordert sie auf, sicherzustellen, dass Reisen im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit für die Gesellschaft nur nach Maßgabe von Ziffer 6 des Leitfadens für Mandatsträger durchgeführt werden.

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Vertreterin / den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln, die städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften über den Beschluss zu 1. und 2. zu informieren und auf seine Durchführung zu achten.

 

  1. Die Richtlinie für Dienstreisen der Bürgermeister, der Ratsausschüsse und einzelner Ratsmitglieder wird in § 3 um folgenden Hinweis ergänzt (Satz 3):

Bei Reisen von Aufsichtsgremien sind die Vorgaben der Ziffer 6 des Leitfadens für Mandatsträger zu beachten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.