Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt den in Anlage 1 beigefügten Leitfaden für Mandatsträger.
- Der Rat der Stadt Köln weist die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in den Aufsichtsräten der unmittelbaren und mittelbaren Eigen- und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln an bzw. fordert sie auf, sicherzustellen, dass Reisen im Rahmen der Aufsichtsratstätigkeit für die Gesellschaft nur nach Maßgabe von Ziffer 6 des Leitfadens für Mandatsträger durchgeführt werden.
- Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Vertreterin / den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln, die städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften über den Beschluss zu 1. und 2. zu informieren und auf seine Durchführung zu achten.
- Die Richtlinie für Dienstreisen der Bürgermeister, der Ratsausschüsse und einzelner Ratsmitglieder wird in § 3 um folgenden Hinweis ergänzt (Satz 3):
Bei
Reisen von Aufsichtsgremien sind die Vorgaben der Ziffer 6 des Leitfadens für
Mandatsträger zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.