Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW nachstehende Dringlichkeitsentscheidungen des Hauptausschuss vom 12.09.2011 und des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vom 19.09.2011:

 

Der Hauptausschuss überträgt dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales die Beschlussfassung über den ersten Absatz des Beschlussvorschlages der Vorlage „Optimierung des Winterdienstes“, Session Nr. 2865/2011) in seiner Sitzung am 19.09.2011.

 

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH & Co. KG (AWB) eine Anpassung des Leistungsverzeichnisses des Straßenreinigungsvertrages vom 01.12.2000 um die in der Vorlage beschriebenen ergänzenden Winterdienstmaßnahmen (1.1 – 1.6) vorzunehmen.

Die genauen Kosten sind anhand von testierten LSP-Kalkulationen zu berechnen.


Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Kosten von voraussichtlich 858.000 € für 2012 und ab 2013 von 1,94 Mio. € jährlich in die Haushaltspläne einzustellen. Wenn die LSP-Kalkulationen höhere Kosten ergeben sollten, sind die Leistungen so zu kürzen, dass die vorgenannten Kosten eingehalten werden.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, folgendes zu überprüfen:

 

1. Im Leistungsverzeichnis wird unter Punkt 1.1 die Winterwartung der Bushaltestellen an den Verknüpfungspunkten mit der Stadtbahn an die KVB übertragen. Die Finanzierung erfolgt durch die KVB. Sollten hierzu Änderungen von Rechtsvorschriften nötig sein, so wird die Verwaltung beauftragt, sie auf geeignete Weise herbeizuführen.

 

2. Der Winterdienst auf den außerhalb des Straßenraums geführten Radwegen soll ohne Salzstreuung sichergestellt werden, um die Begleitvegetation zu schonen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.