Beschluss:
Der Rat genehmigt
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW nachstehende Dringlichkeitsentscheidungen des
Hauptausschuss vom 12.09.2011 und des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen/Vergabe/Internationales vom 19.09.2011:
Der Hauptausschuss
überträgt dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales die Beschlussfassung über den ersten Absatz des
Beschlussvorschlages der Vorlage „Optimierung des Winterdienstes“, Session Nr.
2865/2011) in seiner Sitzung am 19.09.2011.
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln
GmbH & Co. KG (AWB) eine Anpassung des Leistungsverzeichnisses des
Straßenreinigungsvertrages vom 01.12.2000 um die in der Vorlage beschriebenen
ergänzenden Winterdienstmaßnahmen (1.1 – 1.6) vorzunehmen.
Die genauen Kosten sind anhand von testierten LSP-Kalkulationen zu
berechnen.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Kosten von voraussichtlich 858.000
€ für 2012 und ab 2013 von 1,94 Mio. € jährlich in die Haushaltspläne
einzustellen. Wenn die LSP-Kalkulationen höhere Kosten ergeben sollten, sind
die Leistungen so zu kürzen, dass die vorgenannten Kosten eingehalten werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, folgendes zu überprüfen:
1. Im Leistungsverzeichnis wird unter Punkt 1.1 die
Winterwartung der Bushaltestellen an den Verknüpfungspunkten mit der Stadtbahn
an die KVB übertragen. Die Finanzierung erfolgt durch die KVB. Sollten hierzu
Änderungen von Rechtsvorschriften nötig sein, so wird die Verwaltung
beauftragt, sie auf geeignete Weise herbeizuführen.
2. Der Winterdienst auf den außerhalb des Straßenraums
geführten Radwegen soll ohne Salzstreuung sichergestellt werden, um die
Begleitvegetation zu schonen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.