Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 08.08.2011:

 

Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 GO NW den Bau der Einzelmaßnahme Portal Gut Leidenhausen mit Gesamtkosten von 2.362.540,- €.

 

Er ist ferner mit der Freigabe einer im Doppelhaushalt 2010/2011 veranschlagten Zahlungsermächtigung in Höhe von 971.439,- € und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.231.101,- € aus Teilfinanzplan 1301 – Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011 unter dem Vorbehalt der anteiligen Förderbewilligung einverstanden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.