Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 08.08.2011:

 

1) Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 von den im HJ 2011 im Teilplan 0416, Kulturförderung, für die Kulturelle Bildung veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € einen Teilbetrag in Höhe von 72.694 € für die Projekte in der beigefügten Anlage zu verwenden.

 

2) Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 die Freigabe von zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 72.964 € aus dem Teilergebnisplan 0416, Kulturförderung, bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.