Beschluss:
Der Rat genehmigt
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
des Hauptausschusses vom 08.08.2011:
1) Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60
Absatz 1 Satz 1 von den im HJ 2011 im Teilplan 0416, Kulturförderung, für die
Kulturelle Bildung veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € einen Teilbetrag
in Höhe von 72.694 € für die Projekte in der beigefügten Anlage zu verwenden.
2) Der
Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Absatz 1 Satz 1 die Freigabe von
zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 72.964 € aus dem Teilergebnisplan
0416, Kulturförderung, bei Teilplanzeile 15 Transferaufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.