Beschluss:
Der Rat genehmigt
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
des Hauptausschusses vom 12.09.2011:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW beschließt der Hauptausschuss die Durchführung und die Mittelfreigabe für die in der Anlage zu diesem Beschluss bezeichneten dringendsten Maßnahmen aus dem Renovierungsprogramm Museen und Kulturbauten in Höhe von 1.297.000 €.
Gleichzeitig beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die hierfür erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen im Sinne des § 83 GO NRW in den Teilplänen 0405 – Museum für Angewandte Kunst in Höhe von 830.000 €, 0406 – Museum für Ostasiatische Kunst in Höhe von 360.000 € sowie 0408 – Kölnisches Stadtmuseum in Höhe von 107.000 €, jeweils in Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleitungen und Haushaltsjahr 2011.
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Wenigeraufwendungen in Höhe von 1.297.000 € im Teilplan 0401 – Museumsreferat, ebenfalls im Hj. 2011 in Teilplanzeile 13.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln zugestimmt.