Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt,

 

1.       den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes 61544/02 um das Flurstück 128/8 in Flur 45 der Gemarkung Worringen zu verkleinern und den Bebauungsplan-Entwurf nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;

 

2.       den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 61544/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet östlich des Thujaweges, südlich des Flurstücks 128/8 in Flur 45 der Gemarkung Worringen, westlich des Bahngeländes der DB-Strecke Köln - Düsseldorf und nördlich des Grundstücks Thujaweg 26 in Köln-Volkhoven/Weiler —Arbeitstitel: Thujaweg in Köln-Volkhoven/Weiler— nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.