Beschluss:
Der Rat genehmigt
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
des Hauptausschusses vom 12.09.2011:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GO NW) beschließt der Hauptausschuss überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NW in Höhe von 3 Mio. € im Teilplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze im Bereich der Straßenunterhaltungsmittel in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) im Haushaltsjahr 2011 bereit zu stellen.
Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch zahlungswirksamen Wenigeraufwand im Teilplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in der Teilplanzeile 13, Haushaltsjahr 2011.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.