Beschluss:
Der Rat genehmigt
gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung
des Hauptausschusses vom 12.09.2011:
1. Wir
beschließen die Übernahme der Trägerschaft und die Einrichtung des „Kompetenzzentrums
Frau und Beruf“ für den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2015 unter der
Voraussetzung einer Förderung in Höhe von zurzeit 90% durch das Land NRW. Das
Kompetenzzentrum wird für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.
In Absprache mit den beteiligten Kreisen und Kommunen wird für die Wahrnehmung
der Aufgabe bei der Stadt Köln ein Personalkredit über 1,0 Stelle E13 TVöD
(vergleichbar BAT II/Ib Fg. 1b/1c) und 1,0 Stelle E12 TVöD (vergleichbar BAT
III/II Fg. 1a /1e) im Rahmen des Projektes „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“
befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (zurzeit bis
30.06.2015) zum Stellenplan 2012 eingerichtet. Um die Besetzung der Stellen zum
01.01.2012 sicher zu stellen, werden verwaltungsintern entsprechende PR-Planstellen
zur Verfügung gestellt.
Der Aufwand für die Zeit vom
01.01.2012 – 30.06.2015 setzt sich wie folgt zusammen:
Personalkosten Stadt Köln 514.591 EUR
Personalkosten Beteiligte 730.051
EUR
Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit 411.250 EUR
Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Erträge:
Landeszuweisung Kompetenzzentrum 1.490.303 EUR
Kostenerstattung der Beteiligten 96.980 EUR
Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil
in Höhe von 68.609
EUR
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2012 durch entsprechende Umschichtungen im Teilergebnisplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus- innerhalb der Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentl. Aufwendungen) und von diesen Teilplanzeilen zur Teilplanzeile 11 (Personalaufwendungen) in Höhe des städtischen Anteils sowie durch die Planung zusätzlicher Erträge in den Teilplanzeilen 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) und 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen). Die mittelfristige Finanzplanung wird entsprechend angepasst.
2. Wir
beschließen für die Umsetzung der „Initiative zur Fachkräftesicherung“ auf der
Basis des vom MAIS NRW genehmigten Handlungskonzeptes die Übernahme der
Trägerschaft für ein entsprechendes Projekt für den Zeitraum 01.01.2012 bis
31.12.2013 unter der Voraussetzung der Förderung in Höhe von zurzeit 50% durch
das Land NRW. Das Projekt erstreckt sich räumlich auf die Arbeitsmarktregion
Köln.
In Absprache mit den beteiligten Kreisen und Kommunen wird für die Wahrnehmung
der Aufgabe bei der Stadt Köln ein Personalkredit über 2,0 Stellen E12 TVöD
(vergleichbar BAT III/II Fg. 1a /1e) im Rahmen des Projektes Initiative
Fachkräftesicherung befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (zurzeit
bis 31.12.2013) zum Stellenplan 2012 eingerichtet. Um die Besetzung der Stellen
zum 01.01.2012 sicher zu stellen, werden verwaltungsintern entsprechende PR-Planstellen
zur Verfügung gestellt.
Der Aufwand für die Zeit vom
01.01.2012 – 31.12.2013 setzt sich wie folgt zusammen:
Personalkosten Stadt Köln 305.424 EUR
Personalkosten Beteiligte 289.466
EUR
Sachkosten 156.000
EUR
Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Erträge:
Landeszuweisung Initiative Fachkräftesicherung 375.445
EUR
Kostenerstattung der Beteiligten 183.733 EUR
Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil
in Höhe von 191.712 EUR
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2012 durch entsprechende Umschichtungen im Teilergebnisplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus- innerhalb der Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentl. Aufwendungen) und von diesen Teilplanzeilen zur Teilplanzeile 11 (Personalaufwendungen) in Höhe des städtischen Anteils sowie durch die Planung zusätzlicher Erträge in den Teilplanzeilen 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) und 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen). Die mittelfristige Finanzplanung wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.