Beschluss:

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 12.09.2011:

 

1. Wir beschließen die Übernahme der Trägerschaft und die Einrichtung des „Kompetenzzentrums Frau und Beruf“ für den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.06.2015 unter der Voraussetzung einer Förderung in Höhe von zurzeit 90% durch das Land NRW. Das Kompetenzzentrum wird für die Arbeitsmarktregion Köln tätig werden.
In Absprache mit den beteiligten Kreisen und Kommunen wird für die Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Köln ein Personalkredit über 1,0 Stelle E13 TVöD (vergleichbar BAT II/Ib Fg. 1b/1c) und 1,0 Stelle E12 TVöD (vergleichbar BAT III/II Fg. 1a /1e) im Rahmen des Projektes „Kompetenzzentrum Frau und Beruf“ befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (zurzeit bis 30.06.2015) zum Stellenplan 2012 eingerichtet. Um die Besetzung der Stellen zum 01.01.2012 sicher zu stellen, werden verwaltungsintern entsprechende PR-Planstellen zur Verfügung gestellt.

Der Aufwand für die Zeit vom 01.01.2012 – 30.06.2015 setzt sich wie folgt zusammen:
Personalkosten Stadt Köln                                                                                    514.591 EUR
Personalkosten Beteiligte                                                                          730.051 EUR
Sachkosten und Öffentlichkeitsarbeit                                                        411.250 EUR
Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Erträge:
Landeszuweisung Kompetenzzentrum                                                  1.490.303 EUR
Kostenerstattung der Beteiligten                                                                  96.980 EUR
Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von                               68.609 EUR

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2012 durch entsprechende Umschichtungen im Teilergebnisplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus- innerhalb der Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentl. Aufwendungen) und von diesen Teilplanzeilen zur Teilplanzeile 11 (Personalaufwendungen) in Höhe des städtischen Anteils sowie durch die Planung zusätzlicher Erträge in den Teilplanzeilen 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) und 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen). Die mittelfristige Finanzplanung wird entsprechend angepasst.

 

2. Wir beschließen für die Umsetzung der „Initiative zur Fachkräftesicherung“ auf der Basis des vom MAIS NRW genehmigten Handlungskonzeptes die Übernahme der Trägerschaft für ein entsprechendes Projekt für den Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2013 unter der Voraussetzung der Förderung in Höhe von zurzeit 50% durch das Land NRW. Das Projekt erstreckt sich räumlich auf die Arbeitsmarktregion Köln.
In Absprache mit den beteiligten Kreisen und Kommunen wird für die Wahrnehmung der Aufgabe bei der Stadt Köln ein Personalkredit über 2,0 Stellen E12 TVöD (vergleichbar BAT III/II Fg. 1a /1e) im Rahmen des Projektes Initiative Fachkräftesicherung befristet für die vom Rat beschlossene Dauer der Maßnahme (zurzeit bis 31.12.2013) zum Stellenplan 2012 eingerichtet. Um die Besetzung der Stellen zum 01.01.2012 sicher zu stellen, werden verwaltungsintern entsprechende PR-Planstellen zur Verfügung gestellt.

Der Aufwand für die Zeit vom 01.01.2012 – 31.12.2013 setzt sich wie folgt zusammen:
Personalkosten Stadt Köln                                                                                    305.424 EUR
Personalkosten Beteiligte                                                                          289.466 EUR
Sachkosten                                                                                                            156.000 EUR
Die teilweise Refinanzierung erfolgt durch folgende Erträge:
Landeszuweisung Initiative Fachkräftesicherung                                      375.445 EUR
Kostenerstattung der Beteiligten                                                                183.733 EUR
Es verbleibt ein städtischer Eigenanteil in Höhe von                             191.712 EUR

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2012 durch entsprechende Umschichtungen im Teilergebnisplan 1501 -Wirtschaft und Tourismus- innerhalb der Teilplanzeilen 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) und 16 (sonstige ordentl. Aufwendungen) und von diesen Teilplanzeilen zur Teilplanzeile 11 (Personalaufwendungen) in Höhe des städtischen Anteils sowie durch die Planung zusätzlicher Erträge in den Teilplanzeilen 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) und 6 (Kostenerstattungen und Kostenumlagen). Die mittelfristige Finanzplanung wird entsprechend angepasst.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.