Sitzung: 19.09.2011 AVR/0019/2011
Antrag: Änderungsantrag zu TOP 10.10 - Optimierung Winterdienst
Beschluss: geändert beschlossen
Zunächst lässt der
stellvertretende Vorsitzende über den mündlich geänderten Änderungsantrag
abstimmen.
mündlich geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, folgendes zu
überprüfen:
1. Im
Leistungsverzeichnis wird unter Punkt 1.1 die Winterwartung der Bushaltestellen
an den Verknüpfungspunkten mit der Stadtbahn an die KVB übertragen. Die
Finanzierung erfolgt durch die KVB. Sollten hierzu Änderungen von
Rechtsvorschriften nötig sein, so wird die Verwaltung beauftragt, sie auf
geeignete Weise herbeizuführen.
2. Der
Winterdienst auf den außerhalb des Straßenraums geführten Radwegen soll ohne
Salzstreuung sichergestellt werden, um die Begleitvegetation zu schonen.
3. Die Finanzierung erfolgt im
Rahmen der geltenden Gebührensatzung.
einstimmig zugestimmt
Anschließend kommt der geänderte und ergänzte Beschluss wie folgt zur
Abstimmung.
geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln
GmbH & Co. KG (AWB) eine Anpassung des Leistungsverzeichnisses des
Straßenreinigungsvertrages vom 01.12.2000 um die in der Vorlage beschriebenen
ergänzenden Winterdienstmaßnahmen (1.1 – 1.6) vorzunehmen.
Die genauen Kosten sind anhand von testierten LSP-Kalkulationen zu
berechnen.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Kosten von voraussichtlich 858.000
€ für 2012 und ab 2013 von 1,94 Mio. € jährlich in die Haushaltspläne
einzustellen. Wenn die LSP-Kalkulationen höhere Kosten ergeben sollten, sind
die Leistungen so zu kürzen, dass die vorgenannten Kosten eingehalten werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten,
folgendes zu überprüfen:
1. Im Leistungsverzeichnis wird unter Punkt 1.1 die
Winterwartung der Bushaltestellen an den Verknüpfungspunkten mit der Stadtbahn
an die KVB übertragen. Die Finanzierung erfolgt durch die KVB. Sollten hierzu
Änderungen von Rechtsvorschriften nötig sein, so wird die Verwaltung
beauftragt, sie auf geeignete Weise herbeizuführen.
2. Der Winterdienst auf den außerhalb des
Straßenraums geführten Radwegen soll ohne Salzstreuung sichergestellt werden,
um die Begleitvegetation zu schonen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt