Beschluss:
1. Der Rat stellt. gem. § 4 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 4 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs der Stadt Köln den Jahresabschluss 2010 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln fest.
2. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
3. Der ausgewiesene Jahresüberschuss 2010 beträgt 1.711.689,12 €. Der Jahresüberschuss 2010 wird zur Verrechnung von bestehenden Verlusten aus Vorjahren verwendet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.