Beschlüsse:
I. Beschluss über die
Anregung der BV 5 (Nippes) aus ihrer Sitzung am 29.09.2011:
Der Rat wird gebeten, bei der Edith-Stein-Realschule eine Stelle Schulsozialarbeit zuzusetzen und dergestalt die Vorlage Nr. 3812/2011 zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.
II. Beschluss über die Verwaltungsvorlage:
Der Rat beschließt
1. die Zusetzung von Stellen für Schulsozialarbeit aus Mitteln des Bildungspakets des Bundes in folgendem Umfang ab 1.11.2011 befristet bis zum 31.12.2013:
a) 58 Stellen für Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft an weiteren 58 Grundschulen und 4,67 Stellen für Schulsozialarbeit zur Aufstockung bestehender Teilzeitstellen an Grundschulen auf ganze Stellen (ebenfalls in freier Trägerschaft) gemäß Anlage 1.
Hierzu werden anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege mit der Durchführung beauftragt bzw. die bereits bestehenden Vereinbarungen angepasst. Die Trägerzuschüsse für die Schulsozialarbeit an Grundschulen werden analog zum bisherigen Verfahren mit 55.000 € je Fachkraft plus 1.200 € Sachmittel bemessen. Die Träger erhalten zudem Regiemittel in Höhe von 7,5% der Personal- und Sachkosten je Stelle. (s. Anlage 4) Zur Durchführung der Schulsozialarbeit an den 58 neuen Schulen sollen vorrangig Ganztagsträger ausgewählt werden. Voraussetzung ist, dass die Träger anerkannte Träger der Jugendhilfe sowie einem Wohlfahrtsverband angeschlossen sind. Der Einsatz der Stellen und der Trägerzuschüsse ist mit Auslaufen der Bundesförderung zum 31.12.2013 befristet.
b) 16,5 Stellen in der Bewertungsgruppe S 12 für Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen, 1,5 Stellen in S 12 an den 3 kommunalen Förderschulen Sprache sowie 6,5 Stellen an Berufskollegs gemäß Anlage 1, jeweils befristet bis 31.12.2013 sowie 2 Stellen in der Bewertungsgruppe S 12 und 0,5 Stellen A 6 BBO zur fachlichen und administrativen Unterstützung, ebenfalls befristet bis 31.12.2013. Die Stellen werden zum Stellenplan 2012 eingerichtet. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2012 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
2. im Rahmen einer Anschubfinanzierung den 93 Schulen, die zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit erhalten, einmalig in 2011 je Schule 5000 € für die Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze aus den Mitteln des Bildungspakets gemäß Anlage 4 zur Verfügung zu stellen.
3. die Refinanzierung der bereits bestehenden Schulsozialarbeiterstellen an Grundschulen und weiterführenden Schulen in freier bzw. kommunaler Trägerschaft für den Zeitraum 1.1.2011 bis 31.12.2013 gemäß Anlage 4.
4. die Finanzierung der für die Zuwendungen an die Träger und für die städtischen Personal- und Sachaufwendungen notwendigen Mittel in Höhe von insgesamt 4.014.081 € für das Haushaltsjahr 2011, in Höhe von insgesamt 8.343.734 € für das Haushaltsjahr 2012 und in Höhe von insgesamt 8.343.734 € für das Haushaltsjahr 2013 aus der anteiligen Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (2,8%) für Schulsozialarbeit sicherzustellen.
Der Rat beschließt die zusätzlich erforderlichen
Mittel für 2011:
a) überplanmäßige, zahlungswirksame Mehraufwendungen
im Teilplan 0604 – Kinder-
und Jugendarbeit, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, in Höhe von
149.316,67 €;
b) überplanmäßige, zahlungswirksame Mehraufwendungen
im Teilplan 0604 – Kinder-
und Jugendarbeit, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
in Höhe von 10.316,67 €;
c) überplanmäßige, zahlungswirksame Mehraufwendungen
im Teilplan 0604 – Kinder-
und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von
687.220,63 €;
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge
in gleicher Höhe im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit, TPZ 2,
Zuwendungen und allg. Umlagen;
d) überplanmäßige Mehrauszahlungen im Teilfinanzplan 0604
– Kinder-
und Jugendarbeit, Zeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen in Höhe von 372.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen in gleicher
Höhe im Teilplan 0604 – Kinder-
und Jugendarbeit, Zeile 1, Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen.
Die Veranschlagung für die HHj 2012/ 2013 erfolgt im Veränderungsnachweis
zum Hpl-Entwurf 2012 im Teilplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.