Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende

 Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes vom 22.09.2011:

 

Gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 GO NRW beschließen wir den Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz  für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

 

Köln, den 22. September 2011

Gez. Jürgen Roters                                                                            gez. Winrich Granitzka

Oberbürgermeister                                                                             Ratsmitglied

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.