Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60
Absatz 1 Satz 3 GO NRW die nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters
und eines Ratsmitgliedes vom 22.09.2011:
Gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 GO NRW beschließen wir den Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für die Leistungen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Köln (Feuerwehrsatzung) in der als Anlage zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.
Köln, den 22. September 2011
Gez. Jürgen Roters gez. Winrich Granitzka
Oberbürgermeister Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.