Nachtrag: 13.10.2011

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

 

1.  Der Rat der Stadt Köln fordert die Landesregierung auf - wie in den Vorjahren auch - in diesem Jahr und den Folgejahren jährlich eine Mindestfördersumme von 1 Mrd. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, mehr preisgünstige städtische Grundstücke anzubieten und weitere Baugebiete zu diesem Zweck auszuweisen, um mit den vorhandenen Ressourcen der Stadt die Möglichkeit zu eröffnen, preiswerten Wohnraum in bedarfsgerechtem Umfang zu schaffen und die Eigentumsbildung auch gering Verdienender zu fördern.

 

3. Die Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen soll forciert werden, um unter Berücksichtigung des demographischen Wandels die für die weiteren Planungen notwendigen Eckdaten zum künftigen Bedarf zu erhalten, wobei ein besonderes Augenmerk folgenden Zielgruppen gelten soll:

 

-Seniorinnen und Senioren

-Familien

-Behinderte Menschen

-Studentinnen und Studenten

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

 

 

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.:

1. Nach dem zweiten Absatz des Einleitungstextes wird vor dem letzten Satz folgender Absatz eingefügt:

Land und Bund müssen sich dauerhaft und in größerem Umfang als derzeit zu ihrer wohnungspolitischen Aufgabe bekennen. Der Rat der Stadt Köln fordert von der Landesregierung eine deutliche Erhöhung der Wohnungsbaufördermittel des Landes. Die Bundesregierung fordert er auf, auch über 2013 hinaus einen Beitrag zur Wohnraumförderung zu leisten.

2. In Punkt 1 des Antrages wird „1000“ ersetzt durch „1.350“.

3. In Punkt 4 des Antrages wird der einleitende Satz geändert in:

Die Mittel stehen nur in begründeten Ausnahmefällen auch für

4. Nach Punkt 5 des vorliegenden Antrages wird folgender weiterer Punkt eingefügt:

6. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Köln innerhalb eines Jahres ein Konzept für eine „Sozialgerechte Bodennutzung“ vorzulegen.

5. Der bisherige Punkt 6. wird zum neuen Punkt 7.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) abgelehnt.

 

 

III. Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Mehr als 45 % der Kölner Haushalte hat einen Anspruch auf sozial geförderten Wohnraum. Nur 14 % dieser Haushalte bewohnen eine geförderte oder vergleichbar preiswerte Wohnung. Die unverhältnismäßige Mietbelastung führt zu einer erheblichen wirtschaftlichen Schwächung eines großen Teils der Kölner Bevölkerung und vielfach zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte durch notwendige Transferleistungen.

 

Das im Dezember 2005 formulierte Ziel, jährlich 1.000 neue Wohnungen im Segment des preiswerten Wohnungsbaus zu schaffen und außerdem den sozial geförderten Wohnungsbau in der Stadt sozialraumverträglich zu mischen, kann durch das Wohnungsbauprogramm des Landes NRW inzwischen in Köln alleine nicht erreicht werden

 

Der Rat beschließt daher den Wiedereinstieg in ein Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm mit folgenden Eckpunkten:

1.      Die städtische Förderung ergänzt die Landesförderung, um die Zielzahl von 1.000 sozial geförderten Wohnungen pro Jahr zu erreichen, wenn

·         die Landesförderung aufgebraucht ist oder

·         durch Subventionierung von nichtstädtischen Grundstücken eine sozialraumverträgliche Verteilung entsprechend eines Förderatlasses erreicht wird.

 

2.      Die zu fördernden Wohnungen sind nach einem Schwerpunktesystem
(Förderatlas) innerhalb des Stadtgebietes sozialraumverträglich zu verteilen.

 

3.      Die Wohnungen sollen die Ziele der Barrierefreiheit und des altengerechten Wohnens erfüllen und insbesondere den energetischen Erfordernissen – gemäß der Beschlusslage des Rates und der zuständigen Ausschüsse - gerecht werden.

 

4.      Die Mittel stehen auch für

·         den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen,

·         die Förderung von Investitionen im Bestand, insbesondere für
energetische Sanierung und zur Erreichung von Barrierefreiheit

zur Verfügung.

 

5.      Das bestehende Baulückenprogramm soll mit dem Schwerpunkt weitergeführt werden, Eigentümer zum Bau von preiswerten Wohnungen zu motivieren.

 

6.      Die Auswirkungen auf die Haushalte 2012 ff sind im Konzept darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) zugestimmt.