Beschluss:
Der Rat beschließt
zur kontinuierlichen Weiterführung des Projekts, im Vorgriff auf die
Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2012 und vorbehaltlich der Zuteilung der
erhöhten Zuwendungen des Landes, das bisher als Regelangebot bestehende Grundprogramm
Rucksack zur Sprachförderung und Elternbildung im aktuellen Umfang von 16
Gruppen unbefristet fortzusetzen.
Die erforderlichen
Mittel in Höhe von 59.000 € sind in den Haushaltsplänen der Jahre 2012ff wie
folgt vorzusehen:
10.000 € im Teilplan 604 Kinder und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen)
39.500 € im
Teilplan 0414 Volkshochschule, Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen),
9.500 € im Teilplan 0414 Volkshochschule,
Teilplanzeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen).
Die Refinanzierung der im Teilplan 0414 entstehenden Aufwendungen
erfolgt durch zusätzliche Erträge im Teilplan 0414, Teilplanzeile 02 (Zuwendungen
und allg. Umlagen)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.