Nachtrag: 12.10.2011

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat nimmt die „Richtlinien zur Förderung von außerunterrichtlichen Projekten kultureller Bildung in Kooperation mit kultur- und medienpädagogischen Facheinrichtungen und Schulen und/oder Trägern des Offenen Ganztags in der Primarstufe und der Sekundarstufe I“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2011 die Vergabe der Fördermittel nach den hier definierten Prämissen vorzunehmen.

2.      Der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltsmittel im Umfang von 99.306 Euro zur Durchführung von Projekten im Sinne der Richtlinie aus dem Teilergebnisplan 0416, Kulturförderung, bei Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen freizugeben. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 08.08.2011 waren bereits Projektmittel in Höhe von 72.694 Euro frei gegeben worden.

 

3.      Der Rat beschließt, 28.000 Euro für anfallende Personalkosten für eine 0,5 Stelle A 10 oder vergleichbare Angestelltenvergütung zur Umsetzung des Programms „Kulturelle Bildung“ im Teilergebnisplan 0416, Kulturförderung, bei Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, freizugeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.