Nachtrag: 12.10.2011
Sitzung: 13.10.2011 Rat/0028/2011
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4127/2011
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt die „Richtlinien zur Förderung von außerunterrichtlichen
Projekten kultureller Bildung in Kooperation mit kultur- und
medienpädagogischen Facheinrichtungen und Schulen und/oder Trägern des Offenen
Ganztags in der Primarstufe und der Sekundarstufe I“ zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, ab dem Haushaltsjahr 2011 die Vergabe der
Fördermittel nach den hier definierten Prämissen vorzunehmen.
2.
Der Rat beschließt, für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltsmittel
im Umfang von 99.306 Euro zur Durchführung von Projekten im Sinne der
Richtlinie aus dem Teilergebnisplan 0416, Kulturförderung, bei Teilplanzeile 15,
Transferaufwendungen freizugeben. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom
08.08.2011 waren bereits Projektmittel in Höhe von 72.694 Euro frei gegeben
worden.
3.
Der Rat beschließt, 28.000 Euro für anfallende Personalkosten für eine 0,5 Stelle A
10 oder vergleichbare Angestelltenvergütung zur Umsetzung des Programms
„Kulturelle Bildung“ im Teilergebnisplan 0416, Kulturförderung, bei
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen, freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.