Nachtrag: 12.10.2011

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Beschluss:

Nach der Erörterung der Angelegenheit beschließt der Rat gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe c) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss Schule und Weiterbildung zu verweisen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.