Nachtrag: 13.10.2011

Antrag: Hafenpolitik

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die

   Grünen:

Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

Am Grundkapital der Duisburger Hafen AG sind zu je einem Drittel die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Stadt Duisburg beteiligt. Der Bund beabsichtigt, seinen Anteil zu veräußern. Zur Einleitung eines Veräußerungsverfahrens ist die Zustimmung der Miteigentümer, also Land NRW und Stadt Duisburg, notwendig. Diese liegt derzeit nicht vor. Die Landesregierung möchte an der vollständigen Beibehaltung der öffentlichen Eigentümerstruktur festhalten.

 

Resolution

 

Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Köln den Oberbürgermeister die Landesregierung darin zu bestärken, die bisherige öffentliche Eigentümerstruktur beizubehalten. Für den Fall der Einleitung eines Veräußerungsverfahrens durch den Bund ist gegenüber der Landes- und der Bundesregierung in geeigneter Art und Weise darauf hinzuwirken, dass vorrangig kommunale bzw. öffentliche Beteiligungsunternehmen diesen Anteil erwerben können.

 

Der Rat der Stadt Köln unterstützt ausdrücklich die Häfen und Güterverkehr AG (HGK) bei ihren Bestrebungen, im Rahmen ihrer regionalen Logistikstrategie und in Kooperation mit regionalen Partnern Anteile eine Interessensbekundung für den Erwerb des Bundesanteils am Duisburger Hafen abzugeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

 

 

II. Beschluss in der geänderten Fassung:

 

Am Grundkapital der Duisburger Hafen AG sind zu je einem Drittel die Bundesrepublik Deutschland, das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Stadt Duisburg beteiligt. Der Bund beabsichtigt, seinen Anteil zu veräußern. Zur Einleitung eines Veräußerungsverfahrens ist die Zustimmung der Miteigentümer, also Land NRW und Stadt Duisburg, notwendig. Diese liegt derzeit nicht vor. Die Landesregierung möchte an der vollständigen Beibehaltung der öffentlichen Eigentümerstruktur festhalten.

 

Resolution

 

Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Köln den Oberbürgermeister die Landesregierung darin zu bestärken, die bisherige öffentliche Eigentümerstruktur beizubehalten. Für den Fall der Einleitung eines Veräußerungsverfahrens durch den Bund ist gegenüber der Landes- und der Bundesregierung in geeigneter Art und Weise darauf hinzuwirken, dass vorrangig kommunale bzw. öffentliche Beteiligungsunternehmen diesen Anteil erwerben können.

 

Der Rat der Stadt Köln unterstützt ausdrücklich die Häfen und Güterverkehr AG (HGK) bei ihren Bestrebungen, im Rahmen ihrer regionalen Logistikstrategie und in Kooperation mit regionalen Partnern Anteile eine Interessensbekundung für den Erwerb des Bundesanteils am Duisburger Hafen abzugeben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der Fraktion pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.