Nachtrag: 13.10.2011

Antrag: Änderungsantrag zu TOP 10.16 - Umgestaltung des Ebertplatzes

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlüsse:

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion

   Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion:

 

Der letzte Absatz der Beschlussvorlage wird durch folgende Fassung ersetzt:

 

Der mögliche Bau einer Tiefgarage unterhalb des Ebertplatzes wird im Rahmen der weiteren Planung tiefer untersucht.

 

Dabei werden neben den bereits untersuchten Varianten auch die in die politische Diskussion eingebrachten Vorschläge mit eingeschlossen. Bei einer möglichen Ein- und Ausfahrt einer Tiefgarage unter dem Ebertplatz in Richtung Hansaring ist zu gewährleisten, dass oberirdisch eine großzügige Fußgänger- und Radfahrerverbindung von der Mittelinsel des Hansaringes zum Innenbereich des Ebertplatzes realisiert werden kann.

 

Darüber hinaus soll die Verwaltung weitere Varianten vorschlagen, die geeignet sind, eine Quartiersgarage in relativer Nähe zum Ebertplatz mit Blick auf Investitionskosten und mögliche Mieteinnahmen zu verwirklichen.

 

Die Kosten für die Untersuchung sind im Falle eines Baus der Tiefgarage unter dem Ebertplatz dem Investor komplett aufzuerlegen. Für den Fall einer Realisierung an anderer Stelle ist der Investor anteilig an jenen Untersuchungskosten zu beteiligen, die für die Betrachtung des Ebertplatzes angefallen sind. Es ist mit einem möglichen Investor vertraglich sicherzustellen, dass die Quartiergarage kostenneutral für den städtischen Haushalt betrieben werden kann. Die Suche nach einem Investor darf den Umbau des Ebertplatzes nicht übergebühr verzögern.

 

Im Gegenzug sollen ca. 50% der in der Quartiersgarage neu geschaffenen Parkplätze oberirdisch im Bereich zwischen Ebertplatz und U- und S-Bahnhaltestelle Hansaring im Sinne der Vorgaben des städtebaulichen Masterplans für die Innenstadt entfallen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Verlagerung der Bushaltestelle vom Westende der Parkanlage Theodor-Heuss-Ring zur Südseite des Ebertplatzes zu prüfen, um einen freien Blick vom Ebertplatz in die Parkanlage zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

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II: Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Planung für die Anpassung der vorhandenen an die Platzfläche angrenzenden Ingenieurbauwerke als vorbereitende Maßnahmen für die Umgestaltung des Ebertplatzes auf Grundlage des städtebaulichen Masterplans Innenstadt Köln mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 190.000,00 Euro.

 

Zur Sicherstellung der Finanzierung in Höhe von insgesamt 190.000 Euro beschließt der Rat für das Haushaltsjahr 2011 eine außerplanmäßige Auszahlung von 124.500 Euro im Teilfinanzplan "1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV", Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen.

 

Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplan "0901 - Stadtplanung", Teilplanzeile 8 - Auszahlung für Baumaßnahmen - bei Finanzstelle 6100-0901-0-1000 Städtebaul. Masterplan. Für das Haushaltsjahr 2012 erfolgt eine Umveranschlagung der in der Finanzplanung 2012 bei gleicher Finanzstelle vorgesehenen Mittel in Höhe von 65.500 € in den Teilfinanzplan 1202. 

Der mögliche Bau einer Tiefgarage unterhalb des Ebertplatzes wird im Rahmen der weiteren Planung tiefer untersucht.

 

Dabei werden neben den bereits untersuchten Varianten auch die in die politische Diskussion eingebrachten Vorschläge mit eingeschlossen. Bei einer möglichen Ein- und Ausfahrt einer Tiefgarage unter dem Ebertplatz in Richtung Hansaring ist zu gewährleisten, dass oberirdisch eine großzügige Fußgänger- und Radfahrerverbindung von der Mittelinsel des Hansaringes zum Innenbereich des Ebertplatzes realisiert werden kann.

 

Darüber hinaus soll die Verwaltung weitere Varianten vorschlagen, die geeignet sind, eine Quartiersgarage in relativer Nähe zum Ebertplatz mit Blick auf Investitionskosten und mögliche Mieteinnahmen zu verwirklichen.

 

Die Kosten für die Untersuchung sind im Falle eines Baus der Tiefgarage unter dem Ebertplatz dem Investor komplett aufzuerlegen. Für den Fall einer Realisierung an anderer Stelle ist der Investor anteilig an jenen Untersuchungskosten zu beteiligen, die für die Betrachtung des Ebertplatzes angefallen sind. Es ist mit einem möglichen Investor vertraglich sicherzustellen, dass die Quartiergarage kostenneutral für den städtischen Haushalt betrieben werden kann. Die Suche nach einem Investor darf den Umbau des Ebertplatzes nicht übergebühr verzögern.

 

Im Gegenzug sollen ca. 50% der in der Quartiersgarage neu geschaffenen Parkplätze oberirdisch im Bereich zwischen Ebertplatz und U- und S-Bahnhaltestelle Hansaring im Sinne der Vorgaben des städtebaulichen Masterplans für die Innenstadt entfallen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Verlagerung der Bushaltestelle vom Westende der Parkanlage Theodor-Heuss-Ring zur Südseite des Ebertplatzes zu prüfen, um einen freien Blick vom Ebertplatz in die Parkanlage zu ermöglichen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.