Nachtrag: 13.10.2011
Sitzung: 13.10.2011 Rat/0028/2011
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der FDP –
Verweisung aus der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses vom 10.10.2011:
Die Beschlussvorlage
wird wie folgt geändert.
Der Rat
beschließt rückwirkend zum 01.08.2011 die Neufassung der "Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege
und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen" vom
14.12.2010 in der Anlage 1(Neufassung) zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung, die eine 18-monatige Beitragsfreiheit vor der Einschulung eines
Kindes vorsieht.
Der Rat nimmt
aus den "Maßnahmen zum Aufgabenabbau, zur Standardreduzierung und zur
Ertragssteigerung" die Maßnahme 51.25, Einsparvorschlag Nr. 6 zurück.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis
90/Die
Grünen:
Der
Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
sogenannten Differenzrechnung der Geschwisterkinder zu gewährleisten, dass die
sozial gerechte Beitragsstaffelung erhalten bleibt und etwaige Ungleichheiten
im Bereich der Betreuungsstunden vermieden werden. Ziel ist eine
Beitragsentlastung von Geschwisterkindern in der U3-Betreuung.
2. Sobald die endgültige Höhe der Landeszuschüsse
feststeht, möge die Verwaltung prüfen, inwieweit die zusätzlich zur Verfügung
stehenden Mittel für eine weitere, möglichst maximale Ausdehnung der
Beitragsfreiheit auf das vorletzte Kindergartenjahr eingesetzt werden können.
Dem Rat ist eine entsprechende rückwirkende Satzungsanpassung zum 01.08.2011
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III. Beschluss über die so geänderte
Vorlage:
Der Rat beschließt
rückwirkend zum 01.08.2011 die Neufassung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen
Angeboten der Offenen Ganztagsschulen“ vom 14.12.2010 in der als Anlage 1 zu diesem Beschluss paraphierten
Fassung, die eine 12-monatige Beitragsbefreiung vor der Einschulung eines
Kindes auf der Grundlage der Landesregelung vorsieht.
Der Rat nimmt aus den
„Maßnahmen zum Aufgabenabbau, zur Standardreduzierung und zur
Ertragssteigerung“ die Maßnahme 51.25, Einsparvorschlag Nr. 6 zurück.
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der sogenannten
Differenzrechnung der Geschwisterkinder zu gewährleisten, dass die sozial
gerechte Beitragsstaffelung erhalten bleibt und etwaige Ungleichheiten im
Bereich der Betreuungsstunden vermieden werden. Ziel ist eine
Beitragsentlastung von Geschwisterkindern in der U3-Betreuung.
2.
Sobald die endgültige Höhe der Landeszuschüsse feststeht, möge die
Verwaltung prüfen, inwieweit die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel für
eine weitere, möglichst maximale Ausdehnung der Beitragsfreiheit auf das
vorletzte Kindergartenjahr eingesetzt werden können.
Dem Rat ist eine entsprechende rückwirkende Satzungsanpassung zum 01.08.2011
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.