Beschluss gemäß Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
aus seiner Sitzung am 17.11.2011:
Der Rat
1. beschließt
über die während der 1. und 2. Offenlage zur 4. Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes (FNP) eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 5 und 6;
2. stellt
die 4. Fortschreibung des FNP Köln NordWest mit der gemäß § 5
Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2a BauGB als
Anlage 4 beigefügten Begründung inklusive Umweltbericht fest;
3. stellt
den Antrag zur Änderung des Regionalplanes für den Bereich des Ortsteiles
Auweiler mit der Umwandlung der Darstellung von "Freiraum" in
"Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)".
Ferner werden
folgende Beschlussergänzungen empfohlen:
1. Die
Kennzeichnung des ehemaligen Geländes von RTL in Köln-Junkersdorf wird von MK
(Kerngebiet) in MI (Mischgebiet) geändert.
2. Die
heute bestehende Sondernutzungsfläche im Bereich Stadion und Sporthochschule
bleibt bestehen und wird nicht erweitert.
3. Die
Wohnbebauung Ludwig-Jahn-Straße in Köln-Junkersdorf (3-12) wird um 1/3
reduziert. Dieses 1/3 verbleibt im Landschaftsschutz (LS).
4. Die
Wohnbaufläche 306 c am Wiener Weg/Erich-Deuser-Straße in Köln- Junkersdorf wird
abgelehnt (Stellungnahme 3-13).
5. Im
Bereich der Ignystraße wird die Ausweisung als SO-Gebiet (Sondergebiet)
abgelehnt und die heutige Signatur Grünfläche beibehalten.
6. Die auf Seite 21 unter Punkt 6.0 abgelehnten Bauflächen für den Bezirk Merkenich sollen wieder in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
7. Die Jugendeinrichtung in Pesch soll ebenfalls in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden.
8. Die Liste der Sehenswürdigkeiten im Stadtbezirk auf Seite 25 der Anlage 3/2 ist zu ergänzen um St. Amandus, Alte Kirche Weiler, Turm St. Brictius und die Simultanhalle.
9. Die auf Seite 21 unter Punkt 6.5 aufgeführte Baufläche möge aufgenommen und um die Hälfte von 6.2 erweitert werden, d.h.: südlich Alte Römer Straße bis obere Linie Punkt 6.4.
10. Die Umgehungsstraße Esch soll aus der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Köln NordWest herausgenommen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.