Beschlüsse gemäß modifiziertem Verwaltungsvorschlag:
I. Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines
rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des
Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über
den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ
vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen
Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Liebigstraße in Form
eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg
erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 3.707.328,98
EUR. Zur Wahrung von Fristen
darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte
eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden.
Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen
und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.
Der
Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 1.744.711,34 EUR bei der
Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung,
Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011 sowie
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.962.617,64 EUR, Hj. 2012.
Der
Rat beschließt darüber hinaus unter Bezug auf die Beschlüsse der BV Ehrenfeld
in den Sitzungen vom 12.09. sowie 10.10.2011 (Anlage 7), der Stellungnahme der
Verwaltung hierzu (Anlage 8) sowie der Diskussion in der Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 15.11.2011 (Anlage 9) die Planung entsprechend der
Anlage 8.1 weiter zu führen und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
II. Der Rat stimmt der darin dargestellten Öffnung des Gehwegs zwischen
Wißmannstraße und der Bahnunterführung zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.
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Anmerkung:
Ratsmitglied
Kirchmeyer beantragte getrennte Abstimmung.