Beschlüsse gemäß modifiziertem Verwaltungsvorschlag:

 

I.        Der Rat beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich eines rechtskräftigen Baurechts und vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung eines vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginns – mit der Umrüstung der Stadtbahnhaltestelle Liebigstraße in Form eines Mittelbahnsteiges mit der für einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg erforderlichen Höhe von 90 cm über SO mit städtischen Gesamtkosten von 3.707.328,98 EUR. Zur Wahrung von Fristen darf das Ausschreibungsverfahren bereits ohne die genannten Vorbehalte eingeleitet und bis zur tatsächlichen Vergabe fortgeführt werden. Zuwendungsunschädliche Bauleistungen wie z.B. vorlaufende Leitungsverlegungen und Baufeldfreiräumung dürfen beauftragt werden.

 

Der Rat beschließt gleichzeitig die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes in Höhe von 1.744.711,34 EUR bei der Finanzstelle 6903-1202-4-6007, Hst. Lenaupl.-Endhst.Ossend.-B.anhebung, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2011 sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.962.617,64 EUR, Hj. 2012.

 

Der Rat beschließt darüber hinaus unter Bezug auf die Beschlüsse der BV Ehrenfeld in den Sitzungen vom 12.09. sowie 10.10.2011 (Anlage 7), der Stellungnahme der Verwaltung hierzu (Anlage 8) sowie der Diskussion in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 15.11.2011 (Anlage 9) die Planung entsprechend der Anlage 8.1 weiter zu führen und umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

 

 

II.       Der Rat stimmt der darin dargestellten Öffnung des Gehwegs zwischen Wißmannstraße und der Bahnunterführung zu.

 

          Abstimmungsergebnis:

 

          Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.

 

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          Anmerkung:

 

          Ratsmitglied Kirchmeyer beantragte getrennte Abstimmung.