Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln
- nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2012 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis,
- stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben – Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 3 ) zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP