Beschluss:
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, das Vertragsende (22.12.2013) des mit der
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft (GVG Rhein-Erft) abgeschlossenen
Konzessionsvertrags fristgerecht bis zum 22.12.2011 und die Kriterien für die
Vergabe der Gaskonzession ab dem 23.12.2013 im Bundesanzeiger oder im
elektronischen Bundesanzeiger gemäß Anlage 1 bekannt zu machen.
Der Rat beauftragt
die Verwaltung ferner, ihm nach Abschluss des Auswahlverfahrens einen
begründeten Entscheidungsvorschlag zur Bestimmung des Konzessionsnehmers und
den Entwurf eines ab dem 23.12.2013 geltenden Konzessionsvertrags vor
Vertragsschluss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.