Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Gemäß § 4 c der Betriebssatzung des Gürzenich-Orchesters Köln in Verbindung mit § 26 Abs.2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) werden der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 12.8.2011 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG versehene Jahresabschluss zum 31.8.2010 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2009 bis 31.8.2010 festgestellt.

 

2.      Der Bilanzverlust für das Wirtschaftsjahr vom 1.9.2009 bis zum 31.8.2010 in Höhe von    EUR 474.145,09, der sich aus dem Jahresüberschuss 2009/2010 in Höhe von EUR 296.357,64 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag von EUR 778.858,73 sowie Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 8.356,00 ergibt, wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.      Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.