Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss gemäß Empfehlungen des Sportausschusses aus seiner Sitzung am 29.11.2011 und des Finanzausschusses aus seiner Sitzung am 19.12.2011:

Der Rat ermächtigt die Verwaltung ab dem Jahr 2012 die Kölner Sportvereine als Mieter von städtischen Sportanlagen oder Grundstücken von der Zahlungsverpflichtung für die Kosten der Straßenreinigung sowie der Entwässerung für die befestigten Flächen im Rahmen der bestehenden Mietverträge für die Überlassung von unbebauten Grundstücken oder städtischen Sportanlagen freizustellen. Die Befreiung der Vereine von der Zahlungsverpflichtung für die vorgenannten Kostenbereiche erfolgt haushaltsneutral, indem diese vorab von den zur Verteilung vorgesehenen Mitteln der Pflege- und Unterhaltungsbeihilfe abgezogen werden.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob es auch für das laufende Jahr 2011 eine haushaltsneutrale Regelung gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.