Beschluss:
Der Rat stellt gemäß
§ 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97
Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2012 (Anlage 1) fest.
Gleichzeitig
beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2012 die Finanzierung mit einem
Umlagesatz von
8,07 %
für Beihilfen Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 9,01 %)
0,08 %
für Pflegeversicherung Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 0,08 %)
0,12 %
für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,12 %)
der Dienstbezüge
(ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung,
Jahressonderzahlung)
und einem
Gesamtbetrag von 19.953.785 Euro (Vorjahr 20.543.776
Euro) für Beihilfen an Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen.
Die Beihilfekasse
wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum
Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln
keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.