Beschluss:

 

Der Rat stellt gemäß § 15 der Satzung der Beihilfekasse der Stadt Köln in Verbindung mit § 97 Absatz 4 GO NRW den Wirtschaftsplan 2012 (Anlage 1) fest.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat für das Wirtschaftsjahr 2012 die Finanzierung mit einem Umlagesatz von

 

8,07 % für Beihilfen Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 9,01 %)

0,08 % für Pflegeversicherung Beamte/Beamtinnen (Vorjahr 0,08 %)

0,12 % für Beihilfen Beschäftigte (Vorjahr 0,12 %)

 

der Dienstbezüge (ohne Mehrarbeits-/Überstundenvergütung, ZVK-Umlagen, Sozialversicherung, Jahressonderzahlung)

 

und einem Gesamtbetrag von 19.953.785 Euro (Vorjahr 20.543.776 Euro) für Beihilfen an Versorgungsempfänger/Versorgungsempfängerinnen.

 

Die Beihilfekasse wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 2.500.000 Euro in Anspruch zu nehmen, sofern die Stadt Köln keine Akontozahlung zur Beseitigung bestehender Liquiditätsprobleme leistet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.