Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Hebesatzsatzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2012 in der zu diesem Beschluss beigefügten paraphierten Fassung (Anlage).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP und pro Köln beschlossen