Sitzung: 07.02.2012 STA/0027/2012
Zusatz: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 4833/2011
Genehmigung einer
Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen
Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Severinstraße, An St. Katharinen,
Achterstraße, Rosenstraße, westliche Grenze des öffentlichen Parkplatzes, Achtergäßchen,
östliche Grenze der Severinstraße, Kartäuserhof, westliche Grenze der
Flurstücke 469 und 139/4, westliche und nördliche Grenze des Flurstücks 139/2,
westliche Grenze der Severinstraße, südliche und westliche Grenze der
Flurstücke 112/4, 112/1 und 247, westliche Grenze des Flurstücks 758/115,
Jakobstraße, westliche Grenze der Flurstücke 376, 363 und 362, Josephstraße,
westliche Grenze der Flurstücke 351 und 341, Im Dau, westliche und nördliche
Grenze des Flurstücks 741/30, westliche Grenze der Flurstücke 447 und 304 bis
312 (alle Gemarkung Köln, Flur 12), Karl-Berbuer-Platz, westliche Grenze der
Flurstücke 426 und 409 (beide Gemarkung Köln, Flur 10) und Perlengraben
(B 55) —Arbeitstitel: "Nördliche Severinstraße (Bezirksteilzentrum)" in
Köln-Altstadt/Süd– aufzustellen
mit dem Ziel, unter anderem ein besonderes Wohngebiet mit dem Ausschluss von
Vergnügungsstätten (Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale jeglicher Art,
Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen mit sexuellem
Charakter ausgerichtet ist, Wettbüros und Swinger-Clubs) und von
Einzelhandelsbetrieben im Sinne von Sex-Shops, sowie das Maß der baulichen
Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen
festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.