Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Geänderter Beschluss: (analog der Beschlussfassung aus der Bezirksvertretung Mülheim)

 

1.             Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die vorgelegte Entwurfsplanung (Anlagen 1 – 3 und Anlage 4 Lösung 1) in einer Bürgerinformation vorzustellen und dabei die Grundstückseigentümer über die entstehenden Straßenbaubeiträgen (KAG) zu informieren.

 

Weiterhin beschließt der Verkehrsausschuss die Vergabe der Planung der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung).

 

Bei den weiteren Planungen ist folgendes zu berücksichtigen:

 

·         Die Fahrbahnbreite wird außer zwischen Graf-Adolf-Str. und Bahnhof auf max. 8.50m festgelegt.

 

·         -Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob in Höhe der Glücksburgstr. ein zusätzlicher Fußgängerüberweg angelegt werden kann.

 

·         Die Verwaltung wird beauftragt, detaillierte Phasenabläufe bei der Einrichtung von Diagonalquerungen von Fußgängern („Allgrün“) bei den drei ampelgestützten Kreuzungen darzustellen und die Anzahl der Fußgänger zu ermitteln.

 

·         Alle nötigen Querungshilfen sollen max. 2m breit sein.

 

·         Damit es für die Busse keinen Rückstau gibt, soll das Linksabbiegen aus der Frankfurter Straße in die Fürstenbergstr. unterbunden werden.

 

 

und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

 

2.             Der Finanzausschuss beschließt für die Vergabe der Ausführungsplanung die Freigabe von investiver Auszahlungsermächtigung in Höhe von 57.000,00 € im Teilfinanzplan 0902 (Stadtentwicklung), Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 1502-0902-9- 5530 „MÜLHEIM 2020 – Frankfurter Straße“, Die Freigabe erfolgt aus im Haushaltsplan 2011 veranschlagten Auszahlungsermächtigungen, die in 2011 nicht vollständig in Anspruch genommen wurden und zur Fortführung der Maßnahme daher ins Haushaltsjahr 2012 übertragen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.