Nachtrag: 12.01.2012
Sitzung: 17.01.2012 BV7/0024/2012
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 5152/2011
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem derzeit geltenden § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Quartal 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt.
Ja: 15 Stimmen SPD, CDU, FDP, Frau Wilden (pro Köln)
Nein: 4 Stimmen Grüne, Herr Eberle (Linke)