Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem derzeit geltenden  § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Quartal 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

 

Ja:       15 Stimmen                SPD, CDU, FDP, Frau Wilden (pro Köln)

Nein:    4 Stimmen                  Grüne, Herr Eberle (Linke)