Beschluss: Kenntnis genommen

Mitteilung:

Im Bürgerhaushaltsverfahren 2012 wurde als Vorschlag – Nr. 406, Rang 9 – Wirtschaftsförderung - eingebracht:

 

„Clouth –Gelände: Kein Abriss vor einer Planung

 

Die Stadt (plant) attraktive neue Siedlungen.

 

Das Clouth - Gelände bietet eine interessante Struktur auf der sich sicherlich auch für Wohnungen nutzen lässt.

 

Aber wenn jetzt der Abrissbagger kommt und alles platt gemacht wurde, gibt es nichts mehr zu entwickeln.

 

Wo bleibt die Stadtentwicklungsgesellschaft, die das Gelände planen soll?“

 

Zum Vorschlag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Auf Grundlage und im Ergebnis eines städtebaulichen Ideenwettbewerbes hat der Rat der Stadt Köln am 30.06.2009 den Bebauungsplan „Clouth Gelände in Köln Nippes“ als Satzung beschlossen.

 

Dieser wurde zwischenzeitlich zur Rechtskraft geführt und bildet die Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Clouth Areals. Der Bebauungsplan sieht im überwiegend Teil eine Wohnbebauung mit bis zu 1000 Wohneinheiten für unterschiedliche Wohnformen und Eigentumsverhältnissen vor. In Teilbereichen ist auch eine kleingewerbliche Nutzung mit nicht störenden (Klein)Gewerbetrieben vorgesehen. Vor einer Neubebauung stehen jedoch auf Grund der bisherigen industriellen Nutzung ein Abriss stark belasteten Aufbauten sowie eine umfangreiche Bodensanierung an.

 

Hierzu hat der Rat in seiner Sitzung am 24.11.2011 eine Abbruchplanung beschlossen, welche neben dem Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude auch den Erhalt des Gebäudes 10 sowie bis auf weiteres der Hallen 26 – 29 vorsieht.

 

Derzeit wird durch die Verwaltung die Übergabe des städtischen Grundbesitzes an eine städtische Entwicklungsgesellschaft vorbereitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Vorschlag aus dem Bürgerhaushaltsverfahren ist insoweit aus Sicht der Verwaltung abgearbeitet.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen