Der Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Frau Stadtkämmerin Klug verweist auf die ausführlichen Darstellungen in
den beiden Mitteilungen. Auf Grund der besonderen Bedeutung dieser Steuer für
die gemeindlichen Einnahmen habe sich die Verwaltung sehr eingehend mit dieser
Thematik und der Frage der künftigen Ausgestaltung der Hebesätze befasst. Diese
Frage habe sowohl einen kommunalen als auch einen landes- und bundesrelevanten
Teil. Daher werde die aktuelle Diskussion über die Erhebung der Grundsteuer B
in Köln in einen Kontext zu dem auf Länderebene geführten Meinungsaustausch
über die Grundsteuerentwicklung gestellt. Diesem Aspekt und der vom
Bundesgesetzgeber zu beantwortenden Frage nach der Steuergerechtigkeit widme
sich die Mitteilung unter TOP 2.10.
Hierzu gebe es auch auf Länderebene eine Diskussion über verschiedene Ansätze.
Dies bilde aber bei der kommunalen Debatte in Köln nur einen Hintergrund.
Inzwischen werde von vielen Kölnerinnen und Kölnern des Öfteren die Frage nach
der Rechtmäßigkeit dieser Steuer und den Adressat eines Rechtsmittels gegen
deren Festsetzung gestellt. Hier habe die Verwaltung Aufklärung geleistet und
darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittel bei der Finanzverwaltung einzulegen
sind.