Beschluss: Kenntnis genommen

Der Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

Frau Stadtkämmerin Klug verweist auf die ausführlichen Darstellungen in den beiden Mitteilungen. Auf Grund der besonderen Bedeutung dieser Steuer für die gemeindlichen Einnahmen habe sich die Verwaltung sehr eingehend mit dieser Thematik und der Frage der künftigen Ausgestaltung der Hebesätze befasst. Diese Frage habe sowohl einen kommunalen als auch einen landes- und bundesrelevanten Teil. Daher werde die aktuelle Diskussion über die Erhebung der Grundsteuer B in Köln in einen Kontext zu dem auf Länderebene geführten Meinungsaustausch über die Grundsteuerentwicklung gestellt. Diesem Aspekt und der vom Bundesgesetzgeber zu beantwortenden Frage nach der Steuergerechtigkeit widme sich die Mitteilung unter TOP 2.10.
Hierzu gebe es auch auf Länderebene eine Diskussion über verschiedene Ansätze.
Dies bilde aber bei der kommunalen Debatte in Köln nur einen Hintergrund. Inzwischen werde von vielen Kölnerinnen und Kölnern des Öfteren die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Steuer und den Adressat eines Rechtsmittels gegen deren Festsetzung gestellt. Hier habe die Verwaltung Aufklärung geleistet und darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittel bei der Finanzverwaltung einzulegen sind.