Nachtrag: 09.02.2012

Zusatz: (zugesetzt)

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 5 Absatz 10 Buchstabe b) der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen, die Angelegenheit, zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung zu überweisen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.