Der Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Frau Stadtkämmerin Klug macht darauf aufmerksam, dass seit Einbringung
des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 in den Rat einige erhebliche
Veränderungen eingetreten sind. In der Summe stelle sich zwar eine Verbesserung
für das Jahr 2012 dar. Gleichzeitig sei aber im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung bis zum Jahr 2015 eine Erhöhung des Fehlbetrages und der
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu erwarten. Dies sei auf eine
Verschlechterung der Rahmenbedingungen bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer
anlässlich der neuesten Steuerschätzungen und geringere Schlüsselzuweisungen
nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zurückzuführen.
Der Ausschussvorsitzende greift den Hinweis auf die Schlüsselzuweisungen
auf und verdeutlicht, dass für den Zeitraum bis 2015 nur von geringeren
Steigerungsraten bei den Zahlungen des Landes und nicht von einer Reduzierung
ausgegangen werden könne. Für das Jahr 2012 werde das Land NRW Mittel in einer
bisher noch nicht dagewesenen Größenordnung an die Kommunen ausschütten. Zudem
resultiere ein guter Teil dieser Zuweisung auf der unterschiedlichen
Steuerentwicklung in dem für Köln maßgeblichen Referenzzeitraum. Von den nicht
unerheblichen Veränderungen bei dieser Berechnungsweise habe die Stadt Köln
diesmal recht deutlich profitiert. Hieraus könne aber nicht auf die Zukunft
geschlossen werden.
Ratsmitglied Uckermann sieht aufgrund der veränderten Situation und der
verschobenen Verabschiedung des Haushaltes eine Erörterung der jeweiligen
Teilpläne in den Fachausschüssen als sinnvoll an und fragt an, ob dies
beabsichtigt sei.
Ratsmitglied Breite zeigt sich verwundert über die in der Mitteilung
geschilderten Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen und den vergrößerten
Fehlbeträgen in den Jahren 2013 bis 2015. Dies erfordere, wie von der
Verwaltung aufgeführt, bereits zusätzliche Anstrengungen im Jahr 2012 und
weitere in 2013 damit eine Ergebnisverbesserung erreicht werden könne. Vor
diesem Hintergrund fragt er an, ob die Ergebnisverbesserungen nach dem
Beschluss des Stadtvorstandes in Höhe von 45, 40 bzw. 35 Mio. € bei Ermittlung
der Entnahmequote aus der Rücklage in den Jahren 2013 bis 2015 berücksichtigt
wurden.
Frau Stadtkämmerin Klug erinnert daran, dass sie bereits bei Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes ein Verfahrensmodell vorgestellt habe, aus dem
ersichtlich wurde, wie aus damaliger Sicht im Finanzplanungszeitraum bis 2015
ein Überschreiten der Entnahmequote von 5 Prozent vermieden werden könne. Das
Konsolidierungsvolumen belaufe sich nach wie vor auf rd. 120 Mio. €. Allerdings
habe sich die Staffelung verändert. Nachdem ursprünglich davon ausgegangen
wurde, dass in 2012 keine zusätzlichen Konsolidierungsleistungen erforderlich
seien, habe sich die Situation verändert. Nunmehr bestehe das Erfordernis
aufgrund von negativen Veränderungen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 die
Konsolidierungsschritte vorzuziehen.
Dies bedeute, dass bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 und in 2013
Ergebnisverbesserungen idealerweise in Höhe von 60 Mio. € erbracht werden
müssen. Damit habe sich die Planung um 15 Mio. € gegenüber der Einbringung des
Haushaltes verändert. Ferner habe sich die Verteilung des Volumens auf die
einzelnen Haushaltsjahre verändert. Die damals festgelegten Zielgrößen würden
beibehalten. Dementsprechend habe der Stadtvorstand seinen Beschluss von
September 2011 nochmals bekräftigt.
Die Verwaltung führt ergänzend aus, dass sich die in der Mitteilung
enthaltenen Saldenveränderungen auf Steuern und Umlagen und damit nicht nur auf
die Schlüsselzuweisungen des Landes beziehen. In dem Veränderungsnachweis 1
könne das Konsolidierungsvolumen nicht eingearbeitet werden, da die
entsprechenden Maßnahmen zunächst belegt werden müssten. Dies erfolge in einem
weiteren Schritt, sobald die entsprechenden Festlegungen getroffen seien.
Ratsmitglied Klipper regt an, die Darstellung der Beträge und Salden
übersichtlicher zu gestalten.
Ratsmitglied Ludwig interessiert, wann die Vorschläge des
Stadtvorstandes und die damit für die Bürgerinnen und Bürger verbundenen
Auswirkungen bekanntgegeben werden.
Ratsmitglied Breite ist nach wie vor der Ansicht, dass der
Beschlussvorschlag des Stadtvorstandes nicht in Gänze bei der Entnahmequote aus
der Rücklage für die Jahre 2014 und 2015 berücksichtigt wurde und bittet, die
Darstellung dahingehend zu überprüfen.
Der Ausschussvorsitzende bittet unter Hinweis auf den kürzlich
zugegangenen Veränderungsnachweis 1 die künftige Darstellung sowie deren
Nachvollziehbarkeit zu verbessern.
Frau Stadtkämmerin Klug sagt dies zu. Unter Bezugnahme auf die
Anmerkungen zu
den Berechnungen der Verwaltung gibt sie zu bedenken, dass diese darauf
abstellen, was aus der Planungsperspektive und nach dem Stand des
Veränderungsnachweises mindestens erforderlich sei, um diesen Haushalt durch
die Bezirksregierung genehmigt zu bekommen. Genehmigungsfähig sei die
Haushaltssatzung 2012 mit der dazu
verabschiedeten Finanzplanung, wenn in diesem Planungszeitraum keine zweimalige
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage von mehr als 5 Prozent erfolge. Diese
Erfordernis und die ergebnisrelevante Auswirkungen habe die Verwaltung
dargestellt.
Sofern sich diese planerischen Rahmendaten verändern, werde eine erneute
Nachberechnung vorgenommen. Im Ergebnis mache die heutige Mitteilung nur
deutlich, dass im maßgeblichen Zeitraum nicht wie ursprünglich angenommen eine
Ergebnisverbesserung in Höhe von 45 Mo. € sondern von 60 Mio. € erforderlich
sei.
Aufgrund nochmaliger Nachfrage von Ratsmitglied Uckermann erinnert sie
daran, dass lediglich der Jugendhilfeausschuss pflichtweise an den Beratungen
des Haushaltes zu beteiligen ist. Darüber hinaus sei keine Ausweitung der
Beratungsfolge beabsichtigt.