Beschluss: Kenntnis genommen

Der Finanzausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.

Frau Stadtkämmerin Klug macht darauf aufmerksam, dass seit Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2012 in den Rat einige erhebliche Veränderungen eingetreten sind. In der Summe stelle sich zwar eine Verbesserung für das Jahr 2012 dar. Gleichzeitig sei aber im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2015 eine Erhöhung des Fehlbetrages und der Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu erwarten. Dies sei auf eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen bei den Einnahmen aus der Gewerbesteuer anlässlich der neuesten Steuerschätzungen und geringere Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zurückzuführen.

Der Ausschussvorsitzende greift den Hinweis auf die Schlüsselzuweisungen auf und verdeutlicht, dass für den Zeitraum bis 2015 nur von geringeren Steigerungsraten bei den Zahlungen des Landes und nicht von einer Reduzierung ausgegangen werden könne. Für das Jahr 2012 werde das Land NRW Mittel in einer bisher noch nicht dagewesenen Größenordnung an die Kommunen ausschütten. Zudem resultiere ein guter Teil dieser Zuweisung auf der unterschiedlichen Steuerentwicklung in dem für Köln maßgeblichen Referenzzeitraum. Von den nicht unerheblichen Veränderungen bei dieser Berechnungsweise habe die Stadt Köln diesmal recht deutlich profitiert. Hieraus könne aber nicht auf die Zukunft geschlossen werden.

Ratsmitglied Uckermann sieht aufgrund der veränderten Situation und der verschobenen Verabschiedung des Haushaltes eine Erörterung der jeweiligen Teilpläne in den Fachausschüssen als sinnvoll an und fragt an, ob dies beabsichtigt sei.

Ratsmitglied Breite zeigt sich verwundert über die in der Mitteilung geschilderten Veränderungen bei den Schlüsselzuweisungen und den vergrößerten Fehlbeträgen in den Jahren 2013 bis 2015. Dies erfordere, wie von der Verwaltung aufgeführt, bereits zusätzliche Anstrengungen im Jahr 2012 und weitere in 2013 damit eine Ergebnisverbesserung erreicht werden könne. Vor diesem Hintergrund fragt er an, ob die Ergebnisverbesserungen nach dem Beschluss des Stadtvorstandes in Höhe von 45, 40 bzw. 35 Mio. € bei Ermittlung der Entnahmequote aus der Rücklage in den Jahren 2013 bis 2015 berücksichtigt wurden.

Frau Stadtkämmerin Klug erinnert daran, dass sie bereits bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfes ein Verfahrensmodell vorgestellt habe, aus dem ersichtlich wurde, wie aus damaliger Sicht im Finanzplanungszeitraum bis 2015 ein Überschreiten der Entnahmequote von 5 Prozent vermieden werden könne. Das Konsolidierungsvolumen belaufe sich nach wie vor auf rd. 120 Mio. €. Allerdings habe sich die Staffelung verändert. Nachdem ursprünglich davon ausgegangen wurde, dass in 2012 keine zusätzlichen Konsolidierungsleistungen erforderlich seien, habe sich die Situation verändert. Nunmehr bestehe das Erfordernis aufgrund von negativen Veränderungen in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 die Konsolidierungsschritte vorzuziehen.
Dies bedeute, dass bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 und in 2013 Ergebnisverbesserungen idealerweise in Höhe von 60 Mio. € erbracht werden müssen. Damit habe sich die Planung um 15 Mio. € gegenüber der Einbringung des Haushaltes verändert. Ferner habe sich die Verteilung des Volumens auf die einzelnen Haushaltsjahre verändert. Die damals festgelegten Zielgrößen würden beibehalten. Dementsprechend habe der Stadtvorstand seinen Beschluss von September 2011 nochmals bekräftigt.

Die Verwaltung führt ergänzend aus, dass sich die in der Mitteilung enthaltenen Saldenveränderungen auf Steuern und Umlagen und damit nicht nur auf die Schlüsselzuweisungen des Landes beziehen. In dem Veränderungsnachweis 1 könne das Konsolidierungsvolumen nicht eingearbeitet werden, da die entsprechenden Maßnahmen zunächst belegt werden müssten. Dies erfolge in einem weiteren Schritt, sobald die entsprechenden Festlegungen getroffen seien.

Ratsmitglied Klipper regt an, die Darstellung der Beträge und Salden übersichtlicher zu gestalten.

Ratsmitglied Ludwig interessiert, wann die Vorschläge des Stadtvorstandes und die damit für die Bürgerinnen und Bürger verbundenen Auswirkungen bekanntgegeben werden.

Ratsmitglied Breite ist nach wie vor der Ansicht, dass der Beschlussvorschlag des Stadtvorstandes nicht in Gänze bei der Entnahmequote aus der Rücklage für die Jahre 2014 und 2015 berücksichtigt wurde und bittet, die Darstellung dahingehend zu überprüfen.

Der Ausschussvorsitzende bittet unter Hinweis auf den kürzlich zugegangenen Veränderungsnachweis 1 die künftige Darstellung sowie deren Nachvollziehbarkeit zu verbessern.

Frau Stadtkämmerin Klug sagt dies zu. Unter Bezugnahme auf die Anmerkungen zu
den Berechnungen der Verwaltung gibt sie zu bedenken, dass diese darauf abstellen, was aus der Planungsperspektive und nach dem Stand des Veränderungsnachweises mindestens erforderlich sei, um diesen Haushalt durch die Bezirksregierung genehmigt zu bekommen. Genehmigungsfähig sei die Haushaltssatzung 2012 mit der dazu
verabschiedeten Finanzplanung, wenn in diesem Planungszeitraum keine zweimalige Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage von mehr als 5 Prozent erfolge. Diese Erfordernis und die ergebnisrelevante Auswirkungen habe die Verwaltung dargestellt.
Sofern sich diese planerischen Rahmendaten verändern, werde eine erneute Nachberechnung vorgenommen. Im Ergebnis mache die heutige Mitteilung nur deutlich, dass im maßgeblichen Zeitraum nicht wie ursprünglich angenommen eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 45 Mo. € sondern von 60 Mio. € erforderlich sei.
Aufgrund nochmaliger Nachfrage von Ratsmitglied Uckermann erinnert sie daran, dass lediglich der Jugendhilfeausschuss pflichtweise an den Beratungen des Haushaltes zu beteiligen ist. Darüber hinaus sei keine Ausweitung der Beratungsfolge beabsichtigt.