Beschluss:

Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen und die o. g. Anregungen und Ergänzungsbeschlüsse der Bezirksvertretung zu berücksichtigen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt die "Leitlinie Kölner Ringstraßen" in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beschließt, diese im Rahmen von Planungen, Projekten und Vorhaben entlang der Kölner Ringstraßen und der sie begleitenden Plätze künftig grundsätzlich anzuwenden;

2.       beschließt, die in der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" benannten notwendigen inhaltlichen Vertiefungen (Definition der Oberflächenmaterialien, Möblierungskonzept) frühzeitig durchzuführen und stellt hierzu den Bedarf fest. Im Haushaltsjahr 2012 sind entsprechende Mittel in Höhe von 40.000 € im Teilplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen unter dem Sachkonto 529900 – sonstige Dienstleistungen berücksichtigt.
Die Umsetzung erfolgt erst nach genehmigtem Haushalt 2012 und nicht während der vorläufigen Haushaltsführung;

 

3.       beschließt,

a) ein Ingenieurbüro mit der Bearbeitung des bestehenden Planungs- und Untersuchungsauftrages gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011 („Machbarkeitsstudie“) zu beauftragen;

b) zur weiteren Gestaltung des Ebertplatzes einen städtebaulichen Wettbewerb auszuschreiben.

Bei der Machbarkeitsstudie und dem Wettbewerb ist die „Leitlinie Kölner Ringstraßen“ zu berücksichtigen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.