Beschluss:
Die Bezirksvertretung bittet den Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen und die o. g. Anregungen und
Ergänzungsbeschlüsse der Bezirksvertretung zu berücksichtigen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt
die "Leitlinie Kölner Ringstraßen" in der vorliegenden Fassung zur
Kenntnis und beschließt, diese im Rahmen von Planungen, Projekten und Vorhaben
entlang der Kölner Ringstraßen und der sie begleitenden Plätze künftig
grundsätzlich anzuwenden;
2. beschließt,
die in der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" benannten notwendigen
inhaltlichen Vertiefungen (Definition der Oberflächenmaterialien,
Möblierungskonzept) frühzeitig durchzuführen und stellt hierzu den Bedarf fest.
Im Haushaltsjahr 2012 sind entsprechende Mittel in Höhe von 40.000 € im
Teilplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen unter dem Sachkonto 529900 – sonstige Dienstleistungen
berücksichtigt.
Die Umsetzung erfolgt erst nach genehmigtem Haushalt 2012 und nicht während der
vorläufigen Haushaltsführung;
3. beschließt,
a) ein Ingenieurbüro mit der Bearbeitung des bestehenden Planungs- und
Untersuchungsauftrages gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011
(„Machbarkeitsstudie“) zu beauftragen;
b) zur weiteren Gestaltung des Ebertplatzes einen städtebaulichen Wettbewerb
auszuschreiben.
Bei der Machbarkeitsstudie und dem Wettbewerb ist die „Leitlinie Kölner
Ringstraßen“ zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.