1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Die Bezirksvertretung Lindenthal lehnt die städtebauliche Planung ab und beschließt, den Anregungen der Einwender/innen zu folgen:

Errichtung eines Vollsortimenters als Nahversorgungsmarkt mit einer Gesamtfläche von 1.000 qm und einem Parkplatz mit 45 Parkplätzen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt.

  3 Ja-Stimmen (Grüne)
12 Nein-Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 2 FDP, 1 Die Linke, 1 Pro Köln)

Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Da Costa Souza, Frau Heithorst, Frau Sturch

 

 

2. Beschluss (Gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion):

Die Bezirksvertretung Lindenthal sieht folgende Ergänzungen zur Offenlage des städtebaulichen Planungskonzeptes als erforderlich an:

-           Verbreiterung des Gehweges an der Kölner Straße (Südseite) vom Brauweiler
            Weg bis zum Fußweg zum Kindergarten.
-           Umsetzung des beschlossenen Radschutzstreifens auf der Kölner Straße.
-           Verstärkte Kontrollen zur Geschwindigkeit und zum Durchfahrverbot von
            LKW`s.
-           Anlage eines Zebrastreifens an der Querungshilfe Kölner Straße.
-           Umsetzung der Optimierung der Ampelphase der Kreuzung Brauweiler
            Weg/Kölner Straße als Test vor Baubeginn des Supermarktes.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Da Costa Souza, Frau Sturch



3. Beschluss (Vorlage):

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung beschlossenen Ergänzungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58457/02 für das Gebiet Brauweilerstraße, Kölner Straße und dem Odemshof —Ar­beits­titel: "Odemshof" in Köln-Lövenich— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 58457/02 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt.

13 Ja-Stimmen (6 CDU, 3 SPD, 2 FDP, 1 Die Linke, 1 Pro Köln)
  3 Nein-Stimmen (Grüne)

Nicht anwesend: Herr Becker, Frau Da Costa Souza, Frau Sturch