Sitzung: 08.03.2012 BV6/0026/2012
Zusatz: (TOP 9.2.2 i.d.S. am 26.01.2012, TOP 9.2.5 i.d.S am 15.12.11)
Der TOP wurde vertagt.
Die Beschlussvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits mit Schreiben vom 28.11.2011 zugesandt.
Ich bitte, diese zur Sitzung bereitzuhalten.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 4162/2011
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den
Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB
vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf
der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich
eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten
Finanzierung zu.
Als Zielvorgabe für den Betrieb des
Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen
knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) –
entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das
Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan
festgeschrieben.
Dabei
versteht die Bezirksvertretung Chorweiler unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor
Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechnete
Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass ein Konzept für Rettungs- und
Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird, und dass ggf. technische
Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines
solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs-
und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.
Das
Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung vorgestellt
werden.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler beantragt zudem, dass die Altlastenbereiche
südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht
werden, und dass diese ggf. beseitigt werden.
Die
Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.
Die
Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum
erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem
Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.
Des
Weiteren beantragt die Bezirksvertretung Chorweiler Maßnahmen zur Verbesserung der
Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums zu ergreifen.
Die
Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass das FFH-Gutachten, eine
Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministerium, und ggf. der EU-Kommission
zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum, bis zu den Sommerferien 2012vorgelegt
wird.
Ferner
soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit
einschließen kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln