Zusatz: (TOP 9.2.2 i.d.S. am 26.01.2012, TOP 9.2.5 i.d.S am 15.12.11)
Der TOP wurde vertagt.
Die Beschlussvorlage wurde allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits mit Schreiben vom 28.11.2011 zugesandt.
Ich bitte, diese zur Sitzung bereitzuhalten.

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt gemäß § 8 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) dem Beschluss des Verwaltungsrates der StEB vom 28.09.2011 über die Umsetzung des Planfeststellungsabschnittes (PFA) 10 auf der Grundlage der durchgeführten positiven Grundlagenermittlung, vorbehaltlich eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und der gesicherten Finanzierung zu.

Als Zielvorgabe für den Betrieb des Notfallpolders wird eine Flutung nur bei sehr großen Hochwasserereignissen knapp unterhalb des 200-jährlichen Bemessungshochwassers (BHW 200) – entsprechend 11,90m Kölner Pegel – im Planfeststellungsverfahren beantragt. Das Prozedere der Flutung wird in einem zu erstellenden Betriebsplan festgeschrieben.

Dabei versteht die Bezirksvertretung Chorweiler unter „knapp“ frühestens 14 Stunden vor Erreichung der auf der Basis der Oberlieger-Rheinpegel errechnete Überschreitung der 11,90 m Kölner Pegel Marke.

Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass ein Konzept für Rettungs- und Fluchtwege im Katastrophenfall entwickelt wird, und dass ggf. technische Lösungen und bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes ergibt sich unabhängig vom Retentionsraum, da die Rettungs- und Fluchtwege bei jedem größerem Hochwasserereignis erforderlich sein könnten.

Das Konzept soll bis zu den Sommerferien 2012 der Bezirksvertretung vorgestellt werden.

Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt zudem, dass die Altlastenbereiche südlich der Brombeergasse und nördlich des Blumenbergsweges auf Schadstoffe untersucht werden, und dass diese ggf. beseitigt werden.

Die Schadstoffuntersuchung soll bis zu den Sommerferien 2012 erfolgen.

Die Schadstoffuntersuchung der Altlasten soll unabhängig vom Retentionsraum erfolgen, da auch hier durch steigendes Grundwasser bei jedem größerem Hochwasserereignis eine Gefährdung gegeben ist.

Des Weiteren beantragt die Bezirksvertretung Chorweiler Maßnahmen zur Verbesserung der Abpumpleistung bei der Entleerung des Retentionsraums zu ergreifen.

Die Bezirksvertretung Chorweiler beantragt, dass das FFH-Gutachten, eine Stellungnahme des Düsseldorfer Umweltministerium, und ggf. der EU-Kommission zur FFH-Richtlinie angewendet auf den Retentionsraum, bis zu den Sommerferien 2012vorgelegt wird.

Ferner soll geprüft werden, ob der Deich den Einzelhof „Im Bruch“ in die Ortslage mit einschließen kann.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln