Beschluss:
Der Rat beschließt die
Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für einen Teilbereich der
Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler Straße in
Köln-Holweide– für das Gebiet
betreffend das Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an
der Autobahn A 3, beiderseits der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen
Honschaftsstraße, südlich der Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche
Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher Straße 423, entlang der Bergisch
Gladbacher Straße bis Hausnr. 440, einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße
1 bis 5, nördlich Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des
Gewerbegebietes bis zur Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis
zur Zwickauer Straße, Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur
Honschaftsstraße in Köln-Holweide in der
zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.