Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 D (74394/03) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße östlich der KVB-Gleise und südlich der Bundesbahn, entlang der Friedrichstraße und Goethestraße in Köln-Porz —Ar­beits­titel: Teilbereich Porz, Bahnhofstraße/KVB in Köln-Porz—mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern.

 

Alternative: keine

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in der ergänzten Version zugestimmt.