Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Bebauungsplan 66 A (74393/02) gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für das Gebiet zwischen dem Rhein und der Straße An der Sparkasse, nördliche Begrenzung entlang der Karlstraße und südliche Begrenzung der Bahnhofstraße in Köln-Porz —Ar­beits­titel: Porz-Innenstadt in Köln-Porz— mit dem Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten zu ändern.

 

Alternative: keine

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in der ergänzten Version zugestimmt.