Nachtrag: 08.03.2012

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Stichstraße der Salmstraße von der Salmstraße bis zu den Häusern Salmstraße 60, 68 und 70 (Gemarkung Poll, Flur 40, Flurstück 951) in Köln-Poll gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.