·         Abschließend lässt die Ausschussvorsitzende über den so geänderten Beschlusstext abstimmen:

Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, wie folgt mit unten stehenden Modifizierungen zu beschließen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       nimmt die "Leitlinie Kölner Ringstraßen" in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis und beschließt, diese im Rahmen von Planungen, Projekten und Vorhaben entlang der Kölner Ringstraßen und der sie begleitenden Plätze künftig grundsätzlich anzuwenden;

2.       beschließt, die in der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" benannten notwendigen inhaltlichen Vertiefungen (Definition der Oberflächenmaterialien, Möblierungskonzept) frühzeitig durchzuführen und stellt hierzu den Bedarf fest. Im Haushaltsjahr 2012 sind entsprechende Mittel in Höhe von 40.000 € im Teilplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen unter dem Sachkonto 529900 – sonstige Dienstleistungen berücksichtigt.
Die Umsetzung erfolgt erst nach genehmigtem Haushalt 2012 und nicht während der vorläufigen Haushaltsführung;

3.       beschließt eine freihändige Einzelvergabe an das Planungsteam Ackers Partner Städte­bau, Braunschweig, mit Kuttner+Kahl, SBI, zur Bearbeitung des bestehenden Planungs- und Untersuchungsauftrags gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011, TOP 10.16, zu Vorlage 4602/2010 und AN/1848/2011.
Die Mittel in Höhe von rund 190.000 € sind im HPL-Entwurf 2012 im Teilfinanzplan 1202-Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen – berücksichtigt.

 

Die „Leitlinie Kölner Ringstraßen“ wird wie folgt geändert:

·         Seite 6 der Leitlinien: „Einblicke in die angrenzenden Räume sind möglich“
Der Absatz soll wie folgt neu gefasst werden:

„In den Kreuzungsbereichen von Ringstraßen und Querachsen sind die Blickachsen in die angrenzenden Quartiere sowie auf Stadtbildmarken (beispielsweise Kirchen) auch zur Erleichterung der Orientierung freizuhalten wünschenswert. Darüber ist im Rahmen von Einzelfallprüfungen zu entscheiden. Das kann durch Wegnahme oder das Beschneiden bestehender Bäume erreicht werden.

·         Seite 6 der Leitlinien: „Die Platane als Leitbaum der Ringe“
Diese Formulierung in den Leitlinien ist wie folgt zu modifizieren:

„Die Platane wird auf den Ringstraße weiterhin als sogenannter Leitbaum und im Rahmen von Neu- und Ersatzpflanzungen eingesetzt. Ergänzend zu dieser Baumart ist es denkbar, an städtebaulich besonderen Orten (beispielsweise Plätzen oder Engstellen) mit anderen geeigneten Baumarten die Charakteristik des Raumes zu unterstreichen.“

·         Seite 6 der Leitlinien: „Bäume und Rasenflächen gliedern die Ringe“
Der Text der Leitlinie ist wie folgt zu modifizieren:

„Ein reduziertes aber niveauvolles Repertoire aus Bäumen und Rasenflächen, das vielfach variiert werden kann, kennzeichnet die künftige Gestaltung der Kölner Ringstraßen… (weiter wie Text)“

·         Seite 13: Sachsenring
Der Text der Leitlinie ist wie folgt zu modifizieren:

„Die Fläche östlich des Sachsenringes soll grundsätzlich – im Sinne der historischen Fassung -  eine bauliche Kante in Form einer (Wohn-) Bebauung erhalten bleiben. Sollte eine solche Lösung nicht zum Zuge kommen muss Die Freifläche sollte einer der Ringstraße angemessenen Gestaltung und Nutzung zugeführt werden. Eine evtl. langfristig gewünschte Bebauung darf hierdurch jedoch nicht präjudiziert werden.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.