Sitzung: 03.05.2012 UG/0024/2012
Zusatz: In der Sitzung am 15.03. zurückgestellt, bis das Votum der BV Innenstadt vorliegt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 5222/2011
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Abschließend
lässt die Ausschussvorsitzende über den so geänderten Beschlusstext abstimmen:
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss,
wie folgt mit unten stehenden
Modifizierungen zu beschließen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. nimmt
die "Leitlinie Kölner Ringstraßen" in der vorliegenden Fassung zur
Kenntnis und beschließt, diese im Rahmen von Planungen, Projekten und Vorhaben
entlang der Kölner Ringstraßen und der sie begleitenden Plätze künftig
grundsätzlich anzuwenden;
2. beschließt,
die in der "Leitlinie Kölner Ringstraßen" benannten notwendigen
inhaltlichen Vertiefungen (Definition der Oberflächenmaterialien,
Möblierungskonzept) frühzeitig durchzuführen und stellt hierzu den Bedarf fest.
Im Haushaltsjahr 2012 sind entsprechende Mittel in Höhe von 40.000 € im
Teilplan 0901-Stadtplanung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen unter dem Sachkonto 529900 – sonstige Dienstleistungen
berücksichtigt.
Die Umsetzung erfolgt erst nach genehmigtem Haushalt 2012 und nicht während der
vorläufigen Haushaltsführung;
3. beschließt
eine freihändige Einzelvergabe an das Planungsteam Ackers Partner Städtebau,
Braunschweig, mit Kuttner+Kahl, SBI, zur Bearbeitung des bestehenden Planungs-
und Untersuchungsauftrags gemäß Ratsbeschluss vom 13.10.2011, TOP 10.16, zu
Vorlage 4602/2010 und AN/1848/2011.
Die Mittel in Höhe von rund 190.000 € sind im HPL-Entwurf 2012 im
Teilfinanzplan 1202-Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 –
Auszahlung für Baumaßnahmen – berücksichtigt.
Die
„Leitlinie Kölner Ringstraßen“ wird wie folgt geändert:
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Seite 6 der Leitlinien: „Einblicke in die
angrenzenden Räume sind möglich“
Der Absatz soll wie folgt
neu gefasst werden:
„In den Kreuzungsbereichen von Ringstraßen und Querachsen sind die Blickachsen
in die angrenzenden Quartiere sowie auf Stadtbildmarken (beispielsweise
Kirchen) auch zur Erleichterung der Orientierung freizuhalten wünschenswert. Darüber ist im Rahmen von
Einzelfallprüfungen zu entscheiden. Das kann durch Wegnahme oder das
Beschneiden bestehender Bäume erreicht werden.“
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Seite 6 der Leitlinien: „Die Platane als
Leitbaum der Ringe“
Diese Formulierung in den
Leitlinien ist wie folgt zu modifizieren:
„Die Platane wird auf den Ringstraße weiterhin als sogenannter Leitbaum und im
Rahmen von Neu- und Ersatzpflanzungen eingesetzt. Ergänzend zu dieser Baumart
ist es denkbar, an städtebaulich besonderen Orten (beispielsweise
Plätzen oder Engstellen) mit anderen geeigneten Baumarten die Charakteristik
des Raumes zu unterstreichen.“
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Seite 6 der Leitlinien: „Bäume und
Rasenflächen gliedern die Ringe“
Der Text der Leitlinie ist
wie folgt zu modifizieren:
„Ein reduziertes aber niveauvolles Repertoire aus Bäumen und
Rasenflächen, das vielfach variiert werden kann, kennzeichnet die künftige
Gestaltung der Kölner Ringstraßen… (weiter wie Text)“
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Seite 13: Sachsenring
Der Text der Leitlinie ist
wie folgt zu modifizieren:
„Die Fläche östlich des Sachsenringes soll grundsätzlich – im Sinne der
historischen Fassung - eine bauliche
Kante in Form einer (Wohn-) Bebauung erhalten bleiben. Sollte eine solche Lösung nicht zum Zuge kommen
muss Die Freifläche sollte
einer der Ringstraße angemessenen Gestaltung und Nutzung zugeführt werden. Eine
evtl. langfristig gewünschte Bebauung darf hierdurch jedoch nicht präjudiziert
werden.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.