Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 19.03.2012 |
Sitzung: | 27.03.2012 Rat/0038/2012 |
Zusatz: | (zugesetzt) |
Beschluss: | ungeändert beschlossen |
Vorlage: | 4290/2011 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Beschlussvorlage Rat 39 KB |
Aufgrund einer Vielzahl von erfolgreichen Präventionsmaßnahmen hin zur Drogensubstitution ist der Bedarf für den Betrieb der Kölner Anlaufstelle für schwerst Drogenabhängige im Rechtsrheinischen (KAD II) so stark zurück gegangen, dass eine Weiterführung nicht mehr erforderlich ist und unwirtschaftlich wäre. Die Drogenhilfe Köln gGmbH (Träger des KAD II) hat die Bereitschaft signalisiert, den Betrieb der Einrichtung bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat
1. die Einstellung des Betriebes der Kölner Anlaufstelle für schwerst Drogenabhängige im Rechtsrheinischen (KAD II), Siegburger Str. 114, 50679 Köln, zum 30.06.2012;
2. die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen im Rahmen eines Veränderungsnachweises zum Haushaltsplan 2012 zu berücksichtigen;
3. die Verwaltung zu beauftragen, weitere Verwendungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten gemeinsam mit dem Träger zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.