Zusatz: -zugesetzt-

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mangels genehmigten Wirtschaftsplans der Bühnen für die Spielzeit 2012/2013 die Betriebsleitung der Bühnen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von bis zu 6 Mio. Euro zu ermächtigen. Dies dient der Sicherung von Liquidität und Handlungsfähigkeit der Bühnen bis zum Inkrafttreten des Wirtschaftsplans 2012/2013. Der Betrag setzt sich zusammen aus dem über den Wirtschaftsplan 2009/10 genehmigten Kassenkreditrahmen in Höhe von 1 Mio. Euro und dem für die Umsetzung des Spielbetriebes in 2012/13 erforderlichen Kassenkreditvolumen von 5 Mio. Euro. Eine detaillierte Aufschlüsselung vorgenannter Summe wird sich aus der Begründung zur Dringlichkeitsentscheidung ergeben.

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW dem Hauptausschuss am 16.04.2012 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage des Wirtschaftsplans der Bühnen für die Spielzeit 2012/13 erfolgt spätestens zu den Haushaltsplanberatungen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Die CDU-Fraktion beantragt, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, einen Vorschlag für eine langfristige Lösung –möglicherweise eine fünfjährige Perspektive- zu erarbeiten und dem Betriebsausschuss Bühnen zur Beratung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.