Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mangels genehmigten
Wirtschaftsplans der Bühnen für die Spielzeit 2012/2013 die Betriebsleitung der
Bühnen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aufnahme von
Kassenkrediten in Höhe von bis zu 6 Mio. Euro zu ermächtigen. Dies dient der
Sicherung von Liquidität und Handlungsfähigkeit der Bühnen bis zum
Inkrafttreten des Wirtschaftsplans 2012/2013. Der Betrag setzt sich zusammen
aus dem über den Wirtschaftsplan 2009/10 genehmigten Kassenkreditrahmen in Höhe
von 1 Mio. Euro und dem für die Umsetzung des Spielbetriebes in 2012/13
erforderlichen Kassenkreditvolumen von 5 Mio. Euro. Eine detaillierte
Aufschlüsselung vorgenannter Summe wird sich aus der Begründung zur
Dringlichkeitsentscheidung ergeben.
Die Dringlichkeitsentscheidung
wird gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW dem Hauptausschuss am 16.04.2012 zur Entscheidung
vorgelegt. Die Vorlage des Wirtschaftsplans der Bühnen für die Spielzeit
2012/13 erfolgt spätestens zu den Haushaltsplanberatungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Die CDU-Fraktion beantragt, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen:
Die Verwaltung wird außerdem
beauftragt, einen Vorschlag für eine langfristige Lösung –möglicherweise eine
fünfjährige Perspektive- zu erarbeiten und dem Betriebsausschuss Bühnen zur
Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.