Zusatz: (Vorlage wurde mit Schreiben vom 02.04.2012 übersandt)

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt fest, dass die traditionell jährlich im zweiten Quartal stattfindenden Straßenfeste auf der Landmannstraße am 01.07.2012 und der Venloer Straße am 12.08.2012 versehentlich nicht in der ordnungsbehördlichen Verordnung enthalten sind.

2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt deshalb dem Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

 

„Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit dem derzeit geltenden § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Quartal 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten mit folgender Ergänzung:

§ 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung wird um folgende Punkte 29 und 30 ergänzt

(29) Im Stadtteil Ehrenfeld in der Landmannstr. dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, den 01.07.2012, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

 

Die genauen Grenzlinien werden von der Verwaltung festgelegt und in der Verordnung ergänzt.

(30) Im Stadtteil Ehrenfeld, Venloer Str. dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, den 12.08.2012, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein.

 

Die genauen Grenzlinien werden von der Verwaltung festgelegt und in der Verordnung ergänzt. „

 


Abstimmungsergebnis:

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.