Sitzung: 14.05.2012 BV4/0027/2012
Zusatz: (Vorlage wurde mit Schreiben vom 02.04.2012 übersandt)
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 0983/2012
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt fest, dass die
traditionell jährlich im zweiten Quartal stattfindenden Straßenfeste auf der
Landmannstraße am 01.07.2012 und der Venloer Straße am 12.08.2012 versehentlich
nicht in der ordnungsbehördlichen Verordnung enthalten sind.
2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt deshalb dem
Rat, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
„Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in
Verbindung mit dem derzeit geltenden § 6 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2.
Quartal 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten mit folgender
Ergänzung:
§ 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung wird um folgende
Punkte 29 und 30 ergänzt
(29) Im Stadtteil Ehrenfeld in der Landmannstr. dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, den 01.07.2012, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
Die
genauen Grenzlinien werden von der Verwaltung festgelegt und in der Verordnung
ergänzt.
(30) Im Stadtteil Ehrenfeld, Venloer Str. dürfen die
Verkaufsstellen am Sonntag, den 12.08.2012, in der Zeit von 13 bis 18 Uhr
geöffnet sein.
Die
genauen Grenzlinien werden von der Verwaltung festgelegt und in der Verordnung
ergänzt. „
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stimmt der geänderten Beschlussvorlage der Verwaltung einstimmig zu.