Sitzung: 26.04.2012 BV8/0026/2012
Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 02.04.2012 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk gesandt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0983/2012
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.