Zusatz: Die Vorlage wurde bereits mit Schreiben vom 02.04.2012 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk gesandt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk bittet den Rat, folgenden Beschluss zu fassen

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen im 2. Halbjahr 2012 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.